Wer einen Wohngeldantrag stellt, muss seine Besitztümer offenlegen. Kein Grund, auf die Zulage zu verzichten, denn vieles, was zum Leben gehört, kann gar nicht angerechnet werden. Auch die Vermögensgrenze wurde deutlich angehoben. „Eigentlich müsste meine 88-jährige Nachbarin einen Wohngeldantrag stellen, weil sie kaum noch über die Runden kommt“, schrieb vor einiger … [Weiterlesen...]





