Ein Wohnungsbaugenosse verklagte seine Genossenschaft auf sofortige Rückzahlung der Geschäftsanteile in Höhe von 960 Euro sowie der Eintrittsgebühr in Höhe von 80 Euro. Hintergrund war, dass ein Mietvertragsabschluss über die von ihm gewünschte Genossenschaftswohnung nicht zustande gekommen war. Das Amtsgericht Oldenburg wies die Klage des … [Weiterlesen...]