Die über der Wohnung eines Mieters gelegene Wohnung stand während des gesamten Winters leer. Der Mieter musste wesentlich mehr heizen als im Jahr zuvor, als die Wohnung noch bewohnt war. Der Mieter minderte deswegen die Miete, was der Vermieter nicht hinnehmen wollte. Im Prozess vor dem Amtsgericht Frankfurt/Oder unterlag der Mieter. Eine Minderung scheide aus, so … [Weiterlesen...]