Ein Mieter hatte entgegen der vertraglichen Vereinbarung die monatliche Miete häufig nicht bis zum dritten Werktag gezahlt und deswegen mehrere Mahnungen erhalten. Die Kosten für die Mahnschreiben wollte der Vermieter - ohne konkrete Aufschlüsselung - pauschal vom Mieter ersetzt haben. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel begrenzte den Anspruch des … [Weiterlesen...]