In einem Urteil zu einer Räumungsklage wegen Eigenbedarfs haben die Mieter:innen eine zweijährige Schonzeit bekommen. Ein zumindest überraschendes Urteil hat am 25. Januar 2024 die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin gefällt. Zwar wurde in dem Fall eine Eigenbedarfskündigung der Vermieterin für rechtmäßig erkannt, jedoch zugleich die Fortsetzung des Mietverhältnisses … [Weiterlesen...]





