Vor einem halben Jahrhundert wurde der Bundesrepublik ein neues soziales Mietrecht gegeben. Das Wohnraumkündigungsschutzgesetz stellt seither sicher, dass Mieter nur noch mit einem „berechtigten Interesse“ gekündigt werden dürfen und Mieterhöhungen sich an den ortsüblichen Vergleichsmieten orientieren müssen. Die Eigentümerseite hat diese Regelungen seinerzeit heftig bekämpft – … [Weiterlesen...]





