Ein Wohnungseinbruch ist ein Alptraum. Den Schaden an der Mietsache trägt üblicherweise der Vermieter beziehungsweise dessen Versicherung. Was aber geschieht, wenn – wie im vorliegenden Fall – durch den Austausch eines beschädigten Fensters neue, ganz andere Mängel entstehen? Familie B. bewohnt seit 2006 eine Maisonettewohnung in Spandau. Vom Erdgeschoss … [Weiterlesen...]
Urteilen Sie selbst!
Familie Schuster* hatte ihre Traumwohnung gefunden: genug Platz für alle und dann noch erschwinglich. Nach der Geburt der kleinen Tochter fingen aber die Probleme an: Schimmel im Schlafzimmer – der Alptraum aller jungen Eltern. Und dann noch die Lungenentzündung von Frau Schuster, die nicht in den Griff zu kriegen war. Dabei hatte sie sich bemüht, jeden Luftzug zu vermeiden. … [Weiterlesen...]