Bürger haben ein Recht darauf, dass die Behörden Maßnahmen zum Schutz vor Feinstaub und anderen gesundheitsgefährdenden Umwelteinflüssen ergreifen. Ende September gab das Bundesverwaltungsgericht einem Münchner recht, der von seiner Stadtverwaltung forderte, gegen die Feinstaubbelastung vorzugehen. Das höchstrichterliche Urteil ist auch für Berlin relevant. Zwar gilt hier ab … [Weiterlesen...]