Leitsatz: Der Mängelbeseitigungsanspruch kann faktisch nicht verjähren, da bei der Verpflichtung des Vermieters zur Überlassung des Mietobjekts in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand eine Dauerverpflichtung vorliegt, die tagtäglich neu entsteht. AG Tiergarten, Urteil vom 3.4.2009 - 9 C 1/07 - Mitgeteilt von RA Friedrich-Wilhelm … [Weiterlesen...]