Leitsätze: 1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Mieter den Kautionsbetrag nur gekürzt um die Abgeltungssteuer (Zinsabschlagsteuer) zurückverlangen. 2. Dies setzt voraus, dass der Vermieter die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass der Mieter die vom Kautionssammelkonto des Vermieters abgeführte anteilige Steuer von seinem Finanzamt erstattet … [Weiterlesen...]