Leitsatz: Rattenbefall in der Wohnung rechtfertigt eine Mietminderung von 15 %. AG Schöneberg vom 6.4.2010 - 11 C 164/09 - Mitgeteilt von RA Jörg Grützmacher Urteilstext Aus den Entscheidungsgründen: ... Dass sich Ratten in der Wohnung befunden hatten, ist im Wesentlichen nicht bestritten worden. Dem substantiierten Vortrag der Beklagten, dass bis zum … [Weiterlesen...]