Leitsatz: Will der Vermieter die Miete aufgrund einer Modernisierung nach § 559 BGB erhöhen, hat er darzulegen und zu beweisen, dass die ihm in Rechnung gestellten Modernisierungskosten auch schon tatsächlich von ihm beglichen worden sind. AG Schöneberg vom 5.8.2010 - 106 C 302/09 - Zum Urteilstext Anmerkungen des Berliner Mietervereins Es ging in dem … [Weiterlesen...]