Leitsatz: Haftet der Mieter auf Schadensersatz, wenn seine Katze am Treppengeländer des Hausflures Kratzspuren hinterlässt? AG Schöneberg vom 4.3.2010 - 9 C 308/09 - Zum Urteilstext Anmerkungen des Berliner Mietervereins 2918,71 Euro Schadensersatz verlangte der Vermieter von der Mieterin, weil deren Katze den Handlauf des Geländers im Treppenhaus stark … [Weiterlesen...]