Leitsatz: Bei Mietvertragsabschlüssen bis zum 31.12.2003 ist für die Wohnflächenberechnung der Balkon mit der Hälfte der Grundfläche anzurechnen. AG Schöneberg vom 19.5.2010 - 104a C 557/09 - Zum Urteilstext Anmerkungen des Berliner Mietervereins Bekanntlich liegt ein Mangel der Mietsache im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB vor, wenn die Wohnung des … [Weiterlesen...]