Leitsatz: Wird ein Zustimmungsverlangen nach § 558 BGB hilfsweise für den Fall ausgesprochen, dass eine vorangegangene Modernisierungs-Mieterhöhung nach § 559 BGB unwirksam sein sollte, ist es formell unwirksam. AG Schöneberg vom 16.6.2010 - 104 C 123/10 - Zum Urteilstext Anmerkungen des Berliner Mietervereins Nach einer vom Vermieter durchgeführten … [Weiterlesen...]