Leitsätze: 1. Zum Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Modernisierungsmaßnahmen in Nachbarwohnungen. 2. Ein Mieter muss auch außerhalb der Wohnung durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen nur unter den Voraussetzungen des § 554 Abs. 2 bis 4 BGB dulden. Das gilt jedenfalls dann, wenn diese Bauarbeiten - beispielsweise durch nicht unerheblichen Lärm - auf den … [Weiterlesen...]