Leitsatz: Der Einbau einer hinsichtlich des Brand- und des Einbruchschutzes erheblich höherwertigen Wohnungseingangstür stellt dann keine nachhaltige Verbesserung des Gebrauchswertes der Wohnung dar, wenn die lichte Höhe der Tür lediglich 184,5 cm beträgt. AG Köpenick vom 11.5.2012 - 7 C 414/11 - Zum Urteilstext Anmerkungen des Berliner Mietervereins Der … [Weiterlesen...]