Leitsatz: Die Erweiterung der Haftung des Wohnungsmieters für Schäden durch Dritte an der Mietsache oder dem Mietgrundstück durch Formularmietvertrag über die gesetzlich vorgesehenen Fälle hinaus verschuldensunabhängig ist unwirksam. AG Düren vom 28.4.2010 - 47 C 43/10 - Zum Urteilstext Anmerkungen des Berliner Mietervereins Es ging um die Haftung für … [Weiterlesen...]