Ein Mieter begehrte Einsicht in die Belege der letzten Betriebskostenabrechnung. Zu dem vereinbarten Termin erschien er in Begleitung eines Zeugen. Als der Zeuge die erste sichtbare Seite fotografieren wollte, wurde ihm das vom Vermieter verboten. Der Mieter ist der Ansicht, dass ihm dadurch sein Anspruch auf Belegeinsicht verweigert worden sei. Das Abfotografieren sei … [Weiterlesen...]