Der Berliner Senat will ein weiteres Rechtsgutachten in Auftrag geben, bevor er die Aufstellung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes in Angriff nimmt. Der per Volksentscheid beschlossene Auftrag, große Wohnkonzerne zu vergesellschaften, wird damit weiter verzögert. Der Senat möchte erneut verfassungsrechtliche Fragen zur Vergesellschaftung klären und dazu im ersten … [Weiterlesen...]





