Eigentümer mit Abrissplänen dürften frohlockt haben, als der Bundesgerichtshof (BGH) unlängst eine sogenannte Verwertungskündigung bestätigte. Doch das Urteil bezieht sich auf einen Sonderfall. Bei dem Streit ging es um die in den 1930er Jahren als „Behelfsheim“ gebaute Hamburger Ried-Siedlung. Weil der Vermieter den Wohnblock abreißen und an seiner Stelle Neubauwohnungen … [Weiterlesen...]