Bekanntlich hat der Mieter nach der maßgeblichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. März 2006 (VIII ZR 78/05) bei preisfreiem Wohnraum grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen, worauf jüngst das Oberlandesgericht Düsseldorf … [Weiterlesen...]