Überhöhte Wiedervermietungsmieten: Ihr Vermieter hat Ihnen vor Vertragsabschluss nicht die zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände (insbesondere Baualter und die am Stichtag 18.6.19 geschuldete Miete) mitgeteilt. Mit diesem Musterschreiben fordern Sie ihn nun dazu auf. Sie weisen ihn auf seine gesetzlichen Verpflichtungen hin.
Absender:
Berlin, den …………
An den Vermieter/Verwalter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich / wir schreibe(n) Ihnen wegen des am 23.2.20 in Kraft getretenen Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln). Gemäß dessen § 6 Abs. 4 müssen Vermieter ihre neuen Mieter bereits vor Vertragsabschluss über die zur Berechnung der Mieterobergrenze maßgeblichen Umstände informieren. Dies ist leider unterblieben.
Daher bitten wir Sie hiermit, uns die in § 6 zugrunde zulegenden Informationen, insbesondere das Baualter und die am Stichtag (18.6.19) geschuldete Miete bis zum ………………… (Frist: 14 Tage) mitzuteilen.
Schon jetzt weisen wir darauf hin, dass die unterbliebene Auskunft eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wir behalten uns vor, an die zuständige Senatsverwaltung zu wenden, um die Auskünfte zu erhalten. Außerdem stellt die Verletzung der Auskunftspflicht eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch das Bezirksamt erhält daher eine Kopie dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
- Kopieren Sie sich die Formulierungen aus dem oben stehenden Vorschlag heraus und fügen sie diese in einen von Ihnen selbst verfassten Brief ein.
- Ein Mustertext wie dieser kann nicht jeden erdenklichen Fall widerspiegeln.
Wandeln Sie den Text gegebenenfalls ab.
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09.03.2020