Mietendeckel

Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels 1. Das Bundesverfassungsgericht hat den Mietendeckel für „nichtig“ erklärt. Welche Folgen hat das für die durch den Mietendeckel gesparten Mieten? Dies bedeutet zunächst, dass alle aus dem Mietendeckel-Gesetz abgeleiteten günstigen Rechtsfolgen hinfällig sind. Ab jetzt ist wieder die Miete geschuldet, die vor Inkrafttreten des Mietendeckel-Gesetzes (am 23.2.20) […]
weiter 23. April 2021
„Wir bedauern ausdrücklich, dass durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels Mieterinnen und Mieter zu Nachzahlungen verpflichtet sein können, die gerade in Folge der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie außerordentlich problematisch sind“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Von einer Niederlage mit Ansage kann jedoch keine Rede sein. „Trotz des Beschlusses war es richtig, notwendig und angemessen, dass das Land Berlin den Vorstoß für eine landesrechtliche Mietenbegrenzung unternommen hat, denn alle anderen Regelungen, Wohnraum in Berlin für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zugänglich zu machen bzw. zugänglich zu halten, haben sich zuvor als wirkungslos erwiesen." Selbst das Bundesverfassungsgericht hat am 10.3.2020 noch ausdrücklich erklärt, dass die Kompetenzfrage offen sei - so wie zuvor zahlreiche Verfassungsrechtler, die meisten Landgerichtskammern und die Amtsgerichte auch. Der Berliner Mieterverein begrüßt zudem die heute beschlossenen finanziellen Hilfen des Senats für Rückzahlungen, weil damit gegebenenfalls Kündigungen vermieden werden können.
weiter 22. April 2021
Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für nicht verfassungsgemäß und nichtig erklärt. „Wir bedauern diesen Beschluss außerordentlich, er ist ein Schlag ins Gesicht nicht nur der Berliner Mieterinnen und Mieter. In den Berliner Mietendeckel waren Hoffnungen weit über die Stadtgrenzen hinaus geknüpft“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Der bereits angelaufenen bundesweiten Kampagne für einen Mietenstopp wird der Beschluss des BVerfG neuen Auftrieb geben. Auch die Bestrebungen, die großen gewinnorientierten Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften, werden an Stoßkraft gewinnen.
weiter 15. April 2021
„Wir begrüßen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zum Berliner Mietendeckel. Es ist ein neuer Hoffnungsschimmer für Mieterinnen und Mieter im Hinblick auf die Angriffe und Umgehungsversuche der Vermieterschaft“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Wir fordern dennoch jetzt alle Bezirksämter auf, ihre nach dem Gesetz vorgesehene Kontrollfunktion auszuüben und die Umgehungsversuche der Vermieter zu stoppen. Das Urteil ist auch eine Ermutigung, mit den Streitfällen nun vermehrt an die Bezirksämter heranzutreten.
weiter 31. März 2021
„Nach einem Jahr Erfahrungen mit dem Berliner Mietendeckel wird deutlich, dass Senat und Abgeordnetenhaus mit der Einführung einer öffentlich-rechtlichen Mietpreisbegrenzung im Februar 2020 einen riesigen Schritt zur Stärkung des Mieterschutzes gemacht haben, der im Zivilrecht beziehungsweise dem Vergleichsmietensystem kaum denkbar ist“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Dabei geht es weniger um die konkrete Eingriffstiefe, mit der Vermieter in ihren Renditeerwartungen beschränkt werden. Vielmehr zeigt ein öffentlich-rechtliches System, dass Wohnungen keine Ware wie andere sind und dass der Staat wegen des ungleichen Verhältnisses auf angespannten Märkten eine große Verantwortung trägt, um den sozialen Ausgleich zu gewährleisten.“
weiter 23. September 2021
„Rund 365.000 Berliner Mieterhaushalte können zunächst aufatmen“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, „weil der Anspruch auf Mietenabsenkung nach dem Mietendeckelgesetz vom Bundesverfassungsgericht nicht vorläufig ausgesetzt wurde, wie es Vermieter mit einem Eilantrag begehrten. „Wir halten die Entscheidung für sachgerecht und auch gut begründet“, so Wild. Der Mieterverein empfiehlt daher nun den Mietern dringend, die Absenkung ab 23.11.20 anhand des BMV-Mietendeckelrechners auf www.berliner-mieterverein.de/mietendeckelrechner.htm zu prüfen.
weiter 23. September 2021
„Wir gratulieren zur Verabschiedung des Mietendeckels am 10. September 2020 im katalanischen Parlament“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Das Parlament hat einen Mietendeckel für 60 katalanische Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt und mehr als 20.000 Einwohnern beschlossen. Der Deckel ähnelt stark dem Berliner Mietendeckel. Er gilt zunächst für ein Jahr. Dann müssen die betroffenen Gemeinden einer Fortführung zustimmen.
weiter 17. April 2021
Sonderauswertung des Instituts F+B: Trotz Mietendeckel versuchen sich Vermieter eine Miete für den Fall der Verfassungswidrigkeit oder dem Ende des Deckels versprechen zu lassen, die die mietendeckelkonforme Miete um fast das Doppelte überschreitet. Diese Umgehungsversuche führen zu einer erheblichen Verunsicherung der Mieter und lassen die Fluktuationsquote weiter sinken, zum Nachteil der Wohnungssuchenden. Der Mieterverein sieht sich durch die Sonderauswertung in seiner Kritik am Vermieterverhalten bestätigt
weiter 17. April 2021
Mit massiven Angriffen hatte die Immobilienwirtschaft versucht, das Inkrafttreten des Mietendeckels zu verhindern. Doch nicht jeder Kritiker wurde nun zum Gesetzesbrecher. Allerdings arbeiten viele Vermieter – auch auf Empfehlung ihrer Verbände – mit der „Schattenmiete“, bei Wiedervermietung und vermehrt auch bei Mieterhöhungen. Das führt zur Verunsicherung der Mieter und schmälert den Erfolg des Mietendeckels. Einige greifen auch zu absonderlichen Taschenspielertricks.
weiter 15. April 2021
„Die Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichtshof zur Gesetzesvorlage über ein Mietdeckelgesetz, das per Volksbegehren zur Anwendung kommen sollte, halten wir für falsch“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Die Entscheidung ist im Übrigen kein Präjudiz für das Bundesverfassungsgericht und schon gar nicht für den Berliner Verfassungsgerichtshof." Beide Gerichte müssen sich wegen Verfassungsbeschwerden von Eigentümern und Normenkontrollklagen von CDU- und FDP-Abgeordneten mit dem längst in Kraft getretenen Berliner Mietendeckelgesetz beschäftigen.
weiter 17. April 2021