Verlangen Vermieter:innen für mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen zu hohe Mieten, sollen sie in Zukunft stärker zur Kasse gebeten werden.

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Das Fass zum Überlaufen brachten wohl die überteuerte Vermietung von 215 Sozialwohnungen in der Europacity am Hauptbahnhof sowie die Vermarktung von Sozial- als Eigentumswohnungen in der Neuköllner Donaustraße. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat unter Senator Christian Gaebler (SPD) am 13. Mai 2025 die Strafen für Verstöße gegen die Mietpreisbindung bei Sozialwohnungen deutlich verschärft. Neben einer Verdopplung des Bußgeldrahmens auf bis zu 100.000 Euro wurde auch die sogenannte Abschöpfung deutlich erhöht. Künftig kann das Land monatlich bis zu 15 Euro pro Quadratmeter von Vermieter:innen einfordern, die Sozialwohnungen überteuert vermieten – bisher waren es lediglich 5 Euro.

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Hintergrund ist, dass in Berlin nur noch rund 90.000 Wohnungen einer Sozialbindung unterliegen. Diese waren mit öffentlichen Geldern gefördert worden und dürfen deshalb nur zu festgelegten, begrenzten Mieten vermietet werden. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Eigentümer:innen diese Grenzen ignorieren und deutlich höhere Mieten verlangen. Die bisherigen Sanktionen haben offenbar nicht abschreckend genug gewirkt. Senator Gaebler betonte, dass gerade große private Eigentümer:innen das Risiko bewusst einkalkuliert hätten, weil die finanziellen Konsequenzen bislang eher gering waren. Durch die neue Regelung sollen die Bezirke nun nicht nur höhere Bußgelder verhängen, sondern auch die unrechtmäßig erzielten Einnahmen abschöpfen können. Laut Gaebler soll so sichergestellt werden, dass das wirtschaftliche Risiko für Vermieter:innen, sich nicht an die Regeln zu halten, spürbar steigt. Auch die Bezirksämter sollen besser ausgestattet werden, um Kontrollen effektiver durchführen zu können.
Stefan Klein
24.06.2025