Die Stadt Frankfurt am Main ist Vorreiterin, wenn es um die Verfolgung von Mietwucher geht. Kann Berlin von der Main-Metropole lernen? Mit dieser Frage beschäftigte sich eine Podiumsdiskussion des Bildungsvereins „Helle Panke e.V. – Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin“.

Foto: Christian Muhrbeck
In Frankfurt gibt es 4,5 Verwaltungsstellen, die sich nur um Fälle von Mietpreisüberhöhung kümmern. Diese liegt gemäß Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz bei einer Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mindestens 20 Prozent vor und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Ab einer Überschreitung von 50 Prozent ist es als Mietwucher sogar eine Straftat. Die entsprechende Abteilung beim Wohnungsamt existiert bereits seit 30 Jahren und wurde auch nach dem einschneidenden Urteil des Bundesgerichtshofs 2004 nicht geschlossen, wie Daniela Hirchenhain und Cathrin Schneider vom Wohnungsamt Frankfurt berichteten. Es sei politischer Konsens gewesen, dass das Thema immer wichtiger wird. In Berlin dagegen, so Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, sehen Senat und Bezirke keinen Handlungsbedarf. „Bevor wir unsere Mietwucher-App starteten, hieß es immer, es gebe so gut wie keine Fälle.“
In Frankfurt können Mieter:innen mögliche Verstöße über ein Online-Formular melden. Zudem erfährt man bei der Online-Mietspiegel-Abfrage – die es auch in Berlin gibt – ob eine Mietpreisüberhöhung vorliegt und welche Rechte sich daraus ergeben. Auch die Jobcenter sind angehalten, Verdachtsfälle zu melden. „Etwa 200 Fälle pro Jahr werden uns angezeigt“, erklärte Cathrin Schneider. Zunächst wird geprüft, ob tatsächlich ein Vorstoß gegen Bestimmungen vorliegt. Dazu schauen sich die Mitarbeiter:innen auch die Wohnung an und vermessen sie. In einem nächsten Schritt werden die Vermietenden angeschrieben und auf den Verstoß aufmerksam gemacht. Liegt Mietwucher vor (ab 50 Prozent Überschreitung), wird der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben. „Stellt diese das Verfahren ein, geht der Fall wieder zurück an uns“, erklärt Schneider. Auch in Frankfurt hat man das Problem, dass seit dem BGH-Urteil nachgewiesen werden muss, dass Vermieter:innen eine Zwangslage ausnutzen. Aber in vielen Fällen gelingt eine außergerichtliche Einigung. Sprich: Der Vermietende senkt die Miete und erstattet die zuviel gezahlte Miete zurück.
Birgit Leiß
24.06.2025