Die Linken-Gruppe im Bundestag hat einen Mietwucher-Rechner online gestellt. Damit lässt sich in den Städten Berlin, Hamburg, Leipzig, Freiburg, München, Dortmund und Erfurt ermitteln, ob man eine überhöhte Miete oder gar eine Wuchermiete zahlt.

Die eingegebenen Daten werden mit dem lokalen Mietspiegel abgeglichen und gegebenenfalls als Verdachtsfall an das zuständige Amt gemeldet. Eine Mietpreisüberhöhung, bei der die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, verfolgen die Behörden als Ordnungswidrigkeit. Bei einer mehr als 50-prozentigen Überschreitung liegt Mietwucher vor, der als Straftat geahndet werden kann. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass die Vermietenden eine Notlage der Wohnungssuchenden ausnutzen.
Nach Ansicht der Linken-Wohnungspolitikerin Caren Lay muss der Kampf gegen Mietwucher erleichtert werden: „In angespannten Wohnungsmärkten sollten überhöhte Mieten grundsätzlich verboten sein und abgesenkt werden.“ In Berlin wurde der Rechner in den ersten acht Wochen 18.000 mal genutzt. In 13.400 Fällen waren die Mieten mutmaßlich rechtswidrig überhöht. Im Schnitt lagen sie 54,7 Prozent über dem ortsüblichen Maß. „Es wäre Aufgabe des Senats, gegen dreiste Vermieter und Vermieter:innen vorzugehen“, sagt Niklas Schenker, Wohnungsexperte der Berliner Linksfraktion.
Jens Sethmann
22.01.2025