Der umstrittene Immobilienunternehmer Padovicz hat in großem Stil unzulässige Staffelmietverträge für belegungsgebundene Wohnungen abgeschlossen. Dagegen zu klagen war vielen Mieter:innen zu riskant, denn die Rechtslage war nicht eindeutig. Nun liegen mehrere erfreuliche Urteile vor.

Foto: Christian Muhrbeck
Zum 1. August 2024 hat sich die Miete von Lili Schmidts* Wohnung in der Neuen Bahnhofstraße fast verdoppelt: von 521 Euro auf 1016 Euro nettokalt. So steht es in ihrem Mietvertrag, ohne weitere Begründung. Dass es sich um eine mit öffentlichen Mitteln sanierte Wohnung handelt, wird mit keinem Wort erwähnt – schon das ist ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Fördervertrags von solchen Wohnungen. Normalerweise darf die Miete nach Auslaufen der Förderung – hier zum 31. Juli 2024 – über reguläre Mieterhöhungen Schritt für Schritt bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden.
Nicht nur in Friedrichshain, auch in Prenzlauer Berg hat Padovicz seit 2010 etliche solcher Staffelmietkonstruktionen vereinbart. Das Landgericht Berlin hatte dies unlängst per Hinweisbeschluss für unwirksam erklärt (LG Berlin II vom 12. Februar 2024 – 67 S 291/23 –). Im Fördervertrag zum Programm ModInst 95, das für diese Belegungsbindungen verantwortlich ist, wurden Mieterhöhungen mittels einer Staffelmietvereinbarung explizit untersagt. Das hat auch das Amtsgericht Kreuzberg unterstrichen (Amtsgericht Kreuzberg vom 10. April 2025 – 23 C 5041/24 –). Padovicz argumentiert zwar, dass die Mieterhöhung erst nach Auslaufen der Förderung greift. Doch beide Gerichte halten dem entgegen, dass die Staffelmietvereinbarung während der Förderzeit getroffen worden sei. Bislang war die Rechtsprechung nicht so eindeutig, erklärt Hannes Poggemann, Rechtsanwalt von Lili Schmidt. Viele Mieter:innen hätten sich daher auf einen an der Mietpreisbremse orientierten Vergleich eingelassen und einer Zahlung der ortsüblichen Vergleichsmiete plus 10 Prozent zugestimmt. Dafür gebe es nun keinen Grund mehr, sagt Poggemann.
Hilfe von der Investitionsbank Berlin (IBB) können die Betroffenen übrigens nicht erwarten – im Gegenteil. Zwar meldet die Mieterberatungsgesellschaft gesoplan, die vom Bezirksamt mit der Bindungskontrolle beauftragt ist, die Förderverstöße seit Jahren, doch Sanktionen wurden nie verhängt. Mehr noch: In einigen Fällen kündigte die IBB den Fördervertrag mit dem Eigentümer rückwirkend auf – mit der Folge, dass die Fördermiete komplett entfiel.
Birgit Leiß
* Name ist der Redaktion bekannt
In Friedrichshain haben sich Mieter:innen, die vom Auslaufen der Sozialbindung betroffen sind, zu einer Initiative zusammengeschlossen.
Kontakt: fhain-gegen-verdraengung@riseup.net
24.06.2025