Der Ruf nach einem bundesweiten Mietendeckel wird lauter. „Verfassungswidrig!“ wehren die Immobilienlobby und die von ihr beeinflussten Parteien die Forderung ab. Als Beweis dient ihnen der Berliner Mietendeckel, der im April 2021 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde. Die Karlsruher Richter:innen bemängelten aber seinerzeit nur, dass Berlin als Bundesland dazu nicht ermächtigt war – und bestätigten somit, dass der Bund die Kompetenz hat, einen Mietendeckel zu erlassen.
Auch die anderen Argumente, die gegen den Mietendeckel in Stellung gebracht werden, sind fadenscheinig, populistisch oder schlicht falsch: Er greife unzulässig in die Freiheit des Eigentums ein, reduziere das Wohnungsangebot, helfe nur den Besserverdienenden, verhindere Investitionen, blockiere energetische Sanierungen und baue keine Wohnungen. Der Stadtsoziologe Andrej Holm hat für die Rosa-Luxemburg-Stiftung die zehn gängigsten Einwände gegen den Mietendeckel systematisch unter die Lupe genommen. In der 50-seitigen Broschüre „Schöner deckeln!“ zeigt er detailliert auf, was hinter den Argumenten steckt, und stellt ihnen Fakten, Zahlen und Statistiken entgegen.
js
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07.05.2025