Die Küchenklappe eine Dunstabzugshaube? Hinter solch absurden Einfällen und damit einhergehenden Mieterhöhungsverlangen steckt die Firma Blaczko Immobilien. Mit Tricks wie Scheinverträgen und abstrusen Ausstattungsmerkmalen sollen Kappungsgrenze und Mietpreisbremse umgangen werden. Viele Mieter:innen sind verunsichert.

Foto: Nils Richter
Die Wohnhäuser in der Reichenberger Straße 140 und 141 sowie in der Lausitzer Straße 15 sind Gebäude aus den 60er Jahren in Einfachbauweise. Eigentümerin ist die Blaczko GmbH Co. Vermögensverwaltungs-Gesellschaft KG, kurz Blaczko Immobilien. Von dieser erhielten die Mieter:innen Mieterhöhungsverlangen. Allein das ist merkwürdig, denn vermietet wurden die Wohnungen nicht durch die Blaczko Immobilien, sondern von angeblichen Hauptmieter:innen. Bei diesen handelt es sich um den Mieter:innen völlig unbekannte Personen, hauptsächlich aus dem Rhein-Main-Gebiet.
Mieterhöhungsverlangen müssten eigentlich an diese Hauptmieter:innen geschickt werden. Denn dass diese sich derselben Immobilienverwaltung bedienen wie die Eigentümerin, ist zumindest höchst ungewöhnlich. Als Mieter:innen diesen Erhöhungen widersprachen, präsentierte Blaczko ihnen eine Miethöheberechnung, die einiges Erstaunen auslöste. So wurden „Dunstabzugshauben“ in der Küche als wohnwertsteigerndes Merkmal angegeben. Es handelt sich aber um einfache eiserne Klappen in der Wand, die laut Hausverwaltung besser nicht geöffnet werden sollen, weil sich sonst schlechte Gerüche verbreiten können. Auch ein Aufzug wurde plötzlich als wohnwertsteigerndes Merkmal angegeben, obwohl es sich um ein fünfstöckiges Haus handelt, bei dem das Positivmerkmal im Mietspiegel gar nicht greift. Schließlich wurde selbst ein Supermarkt in der Nähe zur Begründung eines höheren Mietwerts herangezogen. Sämtliche Erhöhungen wurden mit einem Wert von ein bis zwei Prozent berechnet, so dass sich insgesamt Steigerungen von 24 bis 28 Prozent ergaben.
Stefan Klein
27.05.2025