Zehn Jahre sind seit der letzten Beitragserhöhung vergangen, in denen der Berliner Mieterverein trotz spürbaren Wachstums die Mitgliedsbeiträge stabil halten konnte. Seit dem 1. Januar 2015 betrug der Normalbeitrag 9 Euro im Monat. Wegen unseres Treue- und Rabattsystems erhielt der BMV für seine Leistungen aber pro Mitglied im Schnitt nur monatlich 7,53 Euro. Das hätten wir gerne beibehalten. Steigende Kosten und notwendige Investitionen zwingen nun auch uns, die Mitgliedsbeiträge zum 1. Januar 2025 anzupassen.
Die Gründe für diese Entscheidung möchten wir hier für Sie transparent machen:
• Der BMV unterhält neun große Beratungszentren und zahlreiche kleinere Beratungsstellen, um seinen Mitgliedern stadtweit und kieznah eine persönliche Rechtsberatung zu bieten und im Straßenbild präsent zu sein. Seit 2016 sind die Mieten für die Beratungszentren um rund 40.000 Euro gestiegen, auch die Miete der Geschäftsstelle hat sich ab 2016 um etwa 10 Prozent (circa 20.000 Euro) erhöht.
• Seit 2015 ist der Mieterverein um 25.632 Mitgliederhaushalte gewachsen, was zu einer steigenden Nachfrage nach Beratungen führt. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, haben wir unser Beratungsangebot erweitert und in mehreren Abteilungen neues Personal eingestellt. Unsere Kolleg:innen bilden das Herzstück unseres Vereins. Gute Arbeitsbedingungen und angemessene Vergütung gehören zu unserem Selbstverständnis.
• Darüber hinaus sind in den kommenden Jahren weitere Investitionen in die Digitalisierung und den erleichterten Zugang zu Beratungs- und Informationsangeboten notwendig, um auch weiterhin für Mitglieder und diejenigen, die es werden wollen, attraktiv zu bleiben.
• Auch die allgemeinen Preissteigerungen betreffen den BMV. Insbesondere die Postzustellungsgebühren sowie die Druck- und Papierkosten sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen, die Druckkosten haben sich um 40.000 Euro, die Postzustellungsgebühren um 71.000 Euro seit 2016 erhöht (Stand 31. Dezember 2023).
Der Beirat des Berliner Mietervereins hat deshalb am 2. September 2024 auf Antrag des Vorstands beschlossen, die Mitgliedsbeiträge für Wohnmietverhältnisse ab 1. Januar 2025 wie folgt zu ändern:
• Für alle Beitragsgruppen der Wohnraummitgliedschaften erhöht der BMV den monatlichen Beitrag um 2 Euro beziehungsweise um 24 Euro im Jahr. Der Jahresbeitrag für Neubeitritte beträgt ab dem 1. Januar 2025 132 Euro, der Sozialbeitrag für Studierende, Schüler:innen und Geringverdienende beträgt im Jahr 78 Euro. Ein geringes Einkommen liegt vor, wenn nach Abzug der Warmmiete vom Haushaltseinkommen bei Alleinstehenden 600 Euro des verfügbaren Einkommens übrigbleiben. Für die Einstufung in den Sozialbeitrag sind Nachweise über die Voraussetzungen vorzulegen und in der Folge jedes Jahr bis zum 30. November eines Jahres eine aktualisierte Bescheinigung zu erbringen.
• Mitglieder in Mietergemeinschaften (mindestens zehn Mietparteien einer Wirtschaftseinheit schließen sich zusammen und benennen eine Sprecherin/einen Sprecher) zahlen einen reduzierten monatlichen Beitrag von 9,50 Euro. Einmal im Jahr ist spätestens bis zum 30. November der Nachweis zu erbringen, dass die Mietergemeinschaft weiter besteht.
• Der Treuerabatt, nach dem sich der Beitrag mit zunehmender Vereinszugehörigkeit reduziert, wird zukünftig nicht mehr gewährt.
• Die Mitgliedsbeiträge für Gewerbe erhöhen sich je nach Jahresnettokaltmiete für das angemietete Objekt um 2, 3, 4 oder 5 Euro im Monat. Der Jahresbeitrag für Neubeitritte der Gewerbemitgliedschaften beträgt ab dem 1. Januar 2025 150 Euro (bei einer Nettokaltmiete bis 12.000 Euro pro Jahr), 240 Euro (bis 24.000 Euro pro Jahr), 300 Euro (bis 36.000 Euro pro Jahr) und 348 Euro (bis 48.000 Euro pro Jahr).
• Die Kosten für sonstige Gebühren (Aufnahmegebühr, Mahngebühren, Einwohnermeldeamtsanfragen, Gebühren für Bankrücküberweisungen) bleiben unverändert.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Geschäftsführung, Vorstand und Beirat des BMV
25.09.2024