Die Ombudsstelle für Mieter:innen der landeseigenen Wohnungsunternehmen bleibt bislang hinter den Erwartungen zurück. Die Fragen, bei der die Stelle vermitteln soll, sind eng begrenzt. Durchsetzungsmöglichkeiten hat die Ombudsstelle nicht.

Im ersten halben Jahr wurde die Ombudsstelle von nur 95 Mieter:innen angerufen. Das ergab eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger an den Senat. Zuständig ist die Ombudsstelle für die 360 .000 Mietparteien bei Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land, WBM und Berlinovo. Sie wird aber nur bei bestimmten Problemen tätig (siehe Infobox). Von den 95 Fällen, die von Mitte März bis Mitte August 2024 bearbeitet wurden, betrafen nur 43 den eigentlichen Aufgabenbereich. 52 Anfragen wurden an andere Stellen weitergeleitet.
Einvernehmliche Lösungen sind rar
Von den 43 angenommenen Fällen ließen sich 23 schon in der Beratung der Ombudsstelle klären. In 20 Konfliktfällen wurde eine Vermittlung mit dem jeweiligen Wohnungsunternehmen gesucht. Eine einvernehmliche Lösung gelang jedoch nur in vier Fällen: Dabei ging es um eine Kündigung, einen Wohnungstausch, eine Mietminderung und um Rückbaukosten. In den anderen 16 Fällen, wo es zu keiner Einigung kam, wurde den Mieter:innen das negative Ergebnis mitgeteilt – und damit ist das Verfahren beendet.

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Die Ombudsstelle würde gern mehr tun. „Wir haben ein sehr begrenztes Aufgabenfeld“, sagt Knut Beyer, Geschäftsführer der mit der Ombudsstelle beauftragten Mieterberatung asum. Viele Mieter:innen kommen mit Beschwerden über Wohnungsmängel, unerreichbare Hauswarte und nicht antwortende Service-Center. „Die müssen wir an andere Stellen verweisen“, bedauert Beyer.

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Katrin Schmidberger weiß, dass die Probleme der Mieter:innen von fehlender Instandhaltung, mangelnder Information bis hin zu undurchschaubaren Nebenkostenabrechnungen reichen. „Zu all diesen Themen wäre eine Erweiterung der Aufgabenstellung der Ombudsstelle nicht nur sinnvoll, sondern dringend erforderlich“, sagt die Grünen-Wohnungspolitikerin. „Ich fordere den Senat auf, die Ombudsstelle bedarfsgerecht arbeiten zu lassen und sie mit den notwendigen Kompetenzen auszustatten. Alles andere würde den Verdacht bestätigen, dass der Senat die landeseigenen Wohnungsunternehmen gar nicht richtig kontrollieren will.“ Wenn sich in einem Schlichtungsverfahren das Wohnungsunternehmen nicht bewegt, will Katrin Schmidberger der Ombudsstelle die Möglichkeit geben, die Senatsverwaltung und nötigenfalls auch den Aufsichtsrat des Unternehmens einzuschalten.
Jens Sethmann
Wofür ist die Ombudsstelle zuständig?
Die Ombudsstelle kann zu allen Fragen angerufen werden, die sich aus den speziellen Regelungen für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ergeben. Bei ihnen werden nach dem „Leistbarkeitsversprechen“ Mieterhöhungen gekappt, wenn die Nettomiete 27 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigt. Modernisierungen dürfen höchstens zu Mietsteigerungen von zwei Euro pro Quadratmeter führen. Außerdem wird der Wohnungstausch unter Beibehaltung der alten Quadratmetermiete ermöglicht. Bei anderen Beschwerden vermittelt die Ombudsstelle den Kontakt zu den bezirklichen Mieterberatungen oder zu anderen Hilfsangeboten. Die „Wohnraumversorgung Berlin“, inzwischen in „Sicheres Wohnen“ umbenannt, hat die Mieterberatungsgesellschaft asum mit der Ombudsstelle beauftragt. Beratungen sind in Vor-Ort-Büros in Lichtenberg und Charlottenburg, am Telefon oder per E-Mail möglich.
js
07.05.2025