Die Höhe der Emissionskosten, die durch das Heizen verursacht werden, ist nicht in allen Haushalten gleich, denn sie ist abhängig vom Wärmelieferanten. Fernwärmekunden zahlen mehr als jene, die durch kleine Energieanlagen versorgt werden. Noch.

EU und Deutschland bepreisen die CO₂-Emission unterschiedlich – für die Kunden großer deutscher Fernwärmeversorger ein Nachteil
Foto: Hans Schramm GmbH
Das Berliner Fernwärmenetz ist mit rund 2000 Kilometern Länge das größte Westeuropas und versorgt etwa ein Drittel der Berliner Haushalte. Eine MieterMagazin-Leserin, die an dieses Fernwärmenetz angeschlossen ist, hat der Redaktion nun mitgeteilt, dass sie einen höheren CO₂-Emissionspreis pro Tonne bezahle, als in den Veröffentlichungen des MieterMagazins genannt: „Erst mit Erhalt meiner Heizkostenabrechnung für 2023 und dem hierin ausgewiesenen Emissionspreis von 89 Euro je Tonne CO₂-Ausstoß habe ich feststellen müssen, dass wir als Mieter mit dem Dreifachen des Festpreises … in den Wärmekosten belastet sind.“ Zustande kommt das, weil Betreiber großer Energieanlagen am Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) teilnehmen müssen und damit nicht in den Geltungsbereich des nationalen Emissionshandelssystems fallen, das (noch) einen günstigeren CO₂-Emissionspreis vorsieht, erläutert Susanne Huneke, Leiterin Strategie, Politik und Regulierung der BEW Berliner Energie und Wärme. Die BEW ist die Fernwärmeversorgerin der Hauptstadt und seit deren Rückkauf durch das Land Berlin von Vattenfall im Mai 2024 in kommunalem Besitz. Anlagen ab einer Leistung von 50 Megawatt (MW) – und damit nahezu der gesamte Erzeugerpark der BEW – unterliegen dem Europäischen Emissionshandel, der schon vor 20 Jahren installiert wurde, um den CO₂-Ausstoß zu begrenzen und die Dekarbonisierung voranzutreiben.
Emissionshandel auf EU-Ebene schon seit 20 Jahren
„Allerdings waren die CO₂-Preise jahrelang mit unter 20 Euro pro Tonne noch deutlich geringer“, so Susanne Huneke. Ab 2018 begannen die Preise nach oben zu klettern. Ein Grund dafür: Die Emissionen werden über Zertifikate an der Energie-Börse gehandelt. Dort sind die Preise von Angebot und Nachfrage abhängig. Das heißt, sie können steigen oder auch fallen, ebenso wie Preise für Energieträger wie Gas, Öl oder Kohle.
Neben diesem EU-ETS wurde ab dem 1. Januar 2021 in Deutschland nachträglich ein Preis für den nationalen Emissionshandel festgelegt, der alle fossilen Brennstoffe erfasst. Zu denen zählen Benzin, Diesel, Gas, Heizöl, Kohle ebenso wie die Altstoffverbrennung.
Die Preise für den CO₂-Ausstoß nähern sich an
„Es sollte so auch der CO₂-Ausstoß bei kleineren Heizanlagen und beim Verkehr bepreist werden, etwa um Anreize für eine bessere Isolierung von Gebäuden zu schaffen oder das Fahrverhalten zu verändern“, erläutert Susanne Huneke. Dieser Preis wird bislang pro Kalenderjahr gesetzlich festgelegt. 2025 ist er von 45 auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne CO₂ gestiegen.
„Das heißt, dass Fernwärmekunden für ihre CO₂-Emissionen noch immer tiefer als die Energiebeziehenden kleinerer Versorger in die Tasche greifen müssen“, so die BEW-Chefstrategin. Doch das könne und werde sich ändern. „Zum einen unterliegt der Preis an der Börse Schwankungen, zum anderen sollen sich beide Emissionspreise mit der Zeit einander annähern.“ Hinzu kommt, dass mehr und mehr technische Veränderungen ein emissionsärmeres oder sogar CO₂-freies Heizen möglich machen, das dann eine CO₂-Bepreisung erübrigt.
Rosemarie Mieder
So setzen sich die Fernwärmekosten zusammen
Die CO₂-Kosten sind nur ein kleiner Teil der eigentlichen Heizkosten. Die Fernwärmekosten für einen Standardhaushalt (70 m², Baustandard 90er Jahre, Verbrauch 6300 kWh/Jahr) betrugen für das Verbrauchsjahr 2024 (Mieter:innenanteil) durchschnittlich rund 1060 Euro (brutto). Der Anteil der CO₂-Kosten nach den gesetzlichen Berechnungspflichten hätte dabei rund 82 Euro (brutto) betragen.
Zu beachten ist jedoch, dass sowohl der Zustand des Gebäudes als auch das Verbrauchsverhalten deutlichen Einfluss auf die Wärme- und die CO₂-Kosten haben.
rm
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07.05.2025