Leitsatz: Zur Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Formularklausel, durch die dem Mieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach einem "starren" Fristenplan auferlegt wird. BGH v. 23.6.2004 - VIII ZR 361/03 - Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 9 Seiten] Anmerkungen des Berliner Mietervereins Die Formularklausel [§ 16 Ziff. 4] lautete: … [Weiterlesen...]
Außenfensteranstrich; Nutzungsentschädigung
Leitsätze: 1. Eine Formularklausel zur Abwälzung von Schönheitsreparaturen ist insgesamt unwirksam, wenn sie zugleich auch dem Mieter den Außenfensteranstrich aufbürdet. 2. Der Mieter schuldet keine Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache, wenn der Vermieter selbst zu Unrecht von einer längeren Kündigungsfrist des Mietverhältnisses ausgeht und deshalb das … [Weiterlesen...]
Modernisierung und finanzielle Härte
Leitsatz: Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes besitzen nunmehr mindestens 67 % der in Ost-Berlin gelegenen Altbauten eine Sammelheizung. Die Datenerhebungsmethode des Statistischen Landesamtes ist erprobt und überzeugt die Kammer. Damit dient der Einbau einer Sammelheizung lediglich der Herstellung eines allgemein üblichen Zustands im Sinne des § 554 Abs. 2 Satz 4 … [Weiterlesen...]
Bauliche Veränderungen durch Mieter
Leitsätze: 1. Der Gebrauch einer Mobildusche in der Wohnung ist vergleichbar mit dem Aufstellen einer Waschmaschine und damit in aller Regel ohne Zustimmung des Vermieters gestattet. 2. Hingegen sind bauliche Veränderungen, welche die Mietsubstanz berühren, grundsätzlich nicht erlaubt. Nicht gestattet ist es beispielsweise, einen Kachelofen ohne Einverständnis des … [Weiterlesen...]
Haustürgeschäft
Leitsatz: Die in der Wohnung des Mieters anlässlich der Mietvertragsbeendigung getroffene Vereinbarung, dass der Mieter die Tapeten entfernt, kann nicht nach §§ 312 Absatz 3, 355 BGB widerrufen werden. LG Berlin vom 8.6.2004 - 65 S 26/04 - Mitgeteilt von RAin Marion Vorpahl Zum Urteilstext Anmerkungen des Berliner Mietervereins Die Mieterin hatte … [Weiterlesen...]