Aktuelles zu Mieten & Wohnen

„Der heute vom Senat beschlossene Bericht zur Wahrnehmung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten dokumentiert auch für 2021 das Bestreben, durch den Vorkauf bzw. sogenannte Abwendungsvereinbarungen den Schutz der Mieter und Mieterinnen vor Verdrängung auszuweiten“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Der Nutzen des Vorkaufsrechts für die Kommunen ist offenkundig. Deshalb fordern wir die FDP auf, ihre Blockade in der Bundesregierung zur „Reparatur“ des Baugesetzbuches aufzugeben, um Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarungen wieder nutzbar zu machen. Hier gibt es nichts zu prüfen“, erklärte Wild.
weiter 10. Mai 2022
„Die heute mit dem Wohnmarktreport vorgestellten Zahlen zur Mieten- und Immobilienpreisentwicklung zeugen von einem weiterhin extrem angespannten Wohnungsmarkt. Der Report von BerlinHyp und CBRE bezieht sich allerdings nur auf die Nettokaltmieten. In 2023 erwarten wir aber in Folge massiver Nachforderungen für Heiz-und Warmwasserkosten zusätzliche Steigerungen der Warmmiete durch die Betriebskosten um mehr als 1,- Euro pro Quadratmeter monatlich, was einen weiteren Mietenanstieg um durchschnittlich 15 bis 20 % ausmacht“, erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Nettokaltmieterhöhungen müssen jetzt wirksam begrenzt werden, in Bestandsmietverhältnissen wie auch bei Wiedervermietung.“
weiter 4. Mai 2022
Pressemitteilung Nr. 19/22 „Ministerin Geywitz hat mit ihrem heute bekannt gewordenen Referentenentwurf einen ersten Schritt zur Absicherung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten vorgelegt. Das begrüßen wir“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Nachdem SPD und Grüne erklärt haben, das Vorkaufsrecht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rasch wieder zu ermöglichen, fordern wir nun die […]
weiter 2. Mai 2022
„Die finanziellen Herausforderungen in der Wohnungsversorgung werden in den nächsten Jahren stark anwachsen. Deshalb begrüßen wir die Prüfung einer zweckgebundenen Sonderabgabe, die von den Eigentümern zu tragen ist, deren Mieteinnahmen aus der Nettokaltmiete bestimmte Schwellenwerte überschreiten“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Der Vorschlag für eine Sonderabgabe war im November 2021 von Mitarbeitern des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in die Diskussion gebracht worden. Bezug genommen wurde dabei auf die vor 100 Jahren eingeführte Hauszinssteuer. Das DIW sieht zwei Gründe für eine Sonderabgabe. Deutschland sei im internationalen Vergleich bei Immobilien Niedrigsteuerland und Berliner Immobilieneigentümer konnten sich in den letzten Jahren kräftig bereichern, selbst während der Corona-Pandemie. Da die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von Steuern aber durch den Bund erfolgen muss, könne Berlin nur zum Instrument einer „Sonderabgabe“ greifen.
weiter 20. April 2022
„Der Berliner Mietspiegel 2021 ist weiter gültig. Daran ändern weder ein Spandauer Amtsgerichtsurteil noch eine die Berliner Mietspiegel diskreditierende Stellungnahme des Regensburger Professors Dr. Steffen Sebastian etwas“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Aus einem Amtsgerichtsurteil den Schluss zu ziehen, der Berliner Mietspiegel 2021 sei ungültig, ist unseriöse Panikmache. Dass deshalb auch die Mietpreisbremse nicht anwendbar sei, ist doppelter Unfug“, erklärte Wild. „Wir werden uns bei der Universität Regensburg und beim bayrischen Wissenschaftsministerium beschweren, wie ein Professor unter dem Briefkopf einer renommierten Universität solchen Unsinn verbreiten kann“, erklärte Wild.
weiter 11. April 2022
Der Bundesrat hat sich heute auf Initiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg mit einer Entschließung an die Bundesregierung dafür eingesetzt, das kommunale Vorkaufsrecht zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums in den sogenannten Milieuschutzgebieten zu stärken. „Wir begrüßen den heutigen Beschluss des Bundesrates und fordern die Bundesregierung auf, nun umgehend das Baugesetzbuch zu ändern. Bei erwartbaren Beeinträchtigungen des Milieuschutzes zum Beispiel wegen eines sehr hohen Kaufpreises, der Ablehnung einer Abwendungsvereinbarung durch den Erwerber und ein insgesamt großes Aufwertungspotenzial muss das Vorkaufsrecht wieder anwendbar werden“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
weiter 8. April 2022
„Die gestrige Einigung der Bundesregierung auf ein Stufenmodell für die Abwälzung der CO2-Bepreisung ist unfair und hat mit sachgerechter Kostenverteilung im Hinblick auf die Klimaschutzziele kaum etwas tun. Wir sind von Ministerin Geywitz und Minister Habeck sehr enttäuscht, von der FDP haben wir nichts anderes erwartet“, so Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins.
weiter 4. April 2022
„Wir freuen uns, dass Dr. Ulrike Hamann ab Juni 2022 in die Geschäftsführung des Berliner Mietervereins eintritt“, so Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. „Mit Ulrike Hamann gewinnen wir eine Mitarbeiterin, die aufgrund ihrer Erfahrungen in der Wohnraumversorgung Berlin den Schwerpunkt der Gemeinwohl-Wohnraumversorgung stärken wird. Auch im Bereich der Mietermitwirkung und Mietermitbestimmung wollen wir durch ihre Mitarbeit weitere Akzente setzen. Ihre Erfahrung in diversen Mieterinitiativen wie Kotti & Co sowie der Initiative Mietenvolksentscheid war uns von großer Bedeutung.
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