Aktuell
Mieterverein fordert Änderung der Heizkosten- und Warmwasserkostenabrechnung:
CO2-Bepreisung kostet Berliner Mieter 43 Millionen Euro im Jahr 2021

„Die ab 1.1.21 geltende CO2-Bepreisung für fossile Energieträger wie Gas und Öl taugt in vermieteten Wohngebäuden nichts für den Klimaschutz, denn die erwünschte Anreizwirkung für Vermieter in Investitionen zur Energieeinsparung verpufft, weil nach aktuell gültigem Recht der Mieter die höheren Energiepreise aufgrund der CO2-Bepreisung zahlen muss“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Das ist klimapolitischer Unfug, den die Mieter teuer bezahlen müssen. Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend die Betriebskostenverordnung zu ändern und die Last der CO2-Bepreisung bei den Vermietern anzusiedeln, denn nur sie können den Energieverbrauch nachhaltig durch Veränderungen an Gebäude und Heizanlage verringern.“
Softwareentwickler/in und System‐Admin in Vollzeit (m/w/d) für den Berliner Mieterverein gesucht
Der Berliner Mieterverein sucht zum 1. Februar 2021 eine / einen Softwareentwickler/in & System‐Admin. Wir erwarten Kenntnisse und Erfahrungen in der Betreuung von Netzwerken sowie mit der Softwareentwicklung auf SQL‐Datenbanken. Wir suchen eine Person mit der Fähigkeit zur Konzeption von Anwendungen, die die Geschäftsprozesse vereinfachen und optimieren, zum Planen und Erstellen von möglichst anwenderfreundlichen Benutzer-Schnittstellen sowie dem Erstellen von Applikationen. Aktuell wird für die Herstellung der Anwendungen MS Visual Studio verwendet, für Standardabfragen MS Access.
Mehr Informationen: Softwareentwickler/in und System‐Admin für den Berliner Mieterverein gesucht
Mietendeckel – Jetzt prüfen, ob Sie zu viel zahlen
Die nächste Stufe des Mietendeckels tritt in Kraft: Ab dem 23. November werden überhöhte Mieten gesenkt.
Vermieter müssen nun auch in laufenden Mietverhältnissen von sich aus die Mieten reduzieren, wenn diese die festgeschriebenen Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschreiten.
Da abzusehen ist, dass viele Vermieter dieser Verpflichtung nicht nachkommen werden, sollten Mieter jetzt prüfen, ob sie einen Anspruch auf Mietsenkung haben, und sich dafür rüsten, diesen Anspruch mit Hilfe des Berliner Mietervereins (BMV) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchzusetzen.
Hier geht es zum Mietendeckelrechner

Corona und Mieterberatung: Wir sind für Sie da!
Liebe Ratsuchende, liebe Mitglieder,
aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz besonders gefährdeter Personen haben wir das Beratungsangebot angepasst.
Trotz unseres umfassenden Hygienekonzeptes empfehlen wir Ihnen wegen des massiven Anstieges der COVID-19-Infektionen statt eines persönlichen Besuchs in einem unserer Beratungszentren eine ausführliche Telefonberatung nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 22626-0. Für diese ausführliche Telefonberatung können Sie uns vorab Ihre Unterlagen per E-Mail (an: unterlagen@berliner-mieterverein.de) zusenden. Bitte geben Sie im Betreff Ihren Nachnamen und Ihre Mitgliedsnummer an und nutzen Sie bei Anhängen die drei gängigen Formate PDF, Officedokumente und JPEG. Wir danken für Ihr Verständnis.
Die persönliche Mietrechtsberatung und Energieberatung steht Ihnen auch aktuell weiter zur Verfügung, allerdings wie bisher nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Spontane Beratungen ohne Terminvereinbarung sind weiterhin leider nicht möglich.
Alle Termine vereinbaren Sie bitte über unser Servicetelefon Tel. 030-226 260.
In den Beratungszentren haben wir die erforderlichen Vorkehrungen für den Gesundheitsschutz getroffen.
- Es ist eine Mund- und Nasenschutzmaske zu tragen und der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen, die nicht aus dem eigenen Haushalt kommen, zu wahren, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.
- Wir bitten Sie zudem, nach Möglichkeit nur alleine zum Termin zu erscheinen,
- zwar pünktlich, aber bitte erst unmittelbar vor dem Termin zu kommen.
- Bitte bleiben Sie bei Krankheitssymptomen wie Husten und Fieber zu Hause und nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung.
- Bitte bleiben Sie ebenfalls zu Hause und nutzen die telefonische Rechtsberatung, wenn Sie sich haben testen lassen und das Ergebnis noch aussteht
Die Geschäftsstelle Spichernstraße 1 ist für Sie zu den gewohnten Bürozeiten Mo bis Mi 9-18.30 Uhr, Do 9-19 Uhr, Fr 9-17 Uhr, Sa 9-13 Uhr geöffnet. Allerdings findet auch hier keine Mietrechtsberatung ohne Terminvereinbarung statt.
Servicetelefon Tel. 030-226 260.
Weitere Beratungsangebote:
- Weitere Beratungsstellen (siehe Seite 32) ab sofort geöffnet
Auch die „kleinen Beratungsstellen“, in denen wir bei anderen Trägern zu Gast sind, haben überwiegend wieder geöffnet. Nur dort ist aufgrund der geringeren Besucherzahlen auch eine Beratung ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Teilweise ist die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig in den Räumen aufhalten können, sehr stark eingeschränkt. Stellen Sie sich also darauf ein, dass Sie gegebenenfalls vor der Einrichtung warten müssen. Selbstverständlich müssen auch hier die Hygieneregeln eingehalten werden. In vielen Beratungsstellen kann aufgrund der Auflagen nur eine Person pro Beratungsgespräch zugelassen werden. Auskünfte erhalten Sie auch über unser Servicetelefon Tel. 030-226 260. - Telefonische Kurzberatung
montags bis freitags von 13 bis 16 Uhr sowie montags und donnerstags von 17 bis 20 Uhr unter Tel. 030-226 26-152 (hier keine Einsicht in Unterlagen möglich) - E-Mail-Beratung/schriftliche Anfragen
Schriftliche Antwort auf Ihre E-Mail-Anfrage oder Ihren Brief an den Berliner Mieterverein, Spichernstraße 1, 10777 Berlin.
i.V. Reiner Wild
– Geschäftsführer –
BGH zur Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnungen:
Mieter dürfen nicht nur Rechnungen, sondern auch die Zahlungsbelege einsehen

“Mit dem Anspruch, neben den Rechnungen auch die Zahlungsbelege einzusehen, haben Mieter bessere Möglichkeiten der Überprüfung ihrer Betriebskostenabrechnungen”, erklärt die stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Wibke Werner, anlässlich des Urteils des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 118/19) zu der Frage, in welchem Umfang die Belegeinsicht im Zuge einer Betriebskostenabrechnung zu gewähren ist. Das Urteil kommt zu einem Zeitpunkt, in dem zahlreiche Mieter und Mieterinnen ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnungen erhalten.
BGH zum Berliner Mietspiegel:
Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des Mietspiegels bleiben bestehen – Mietspiegelreformgesetz bringt keine Abhilfe
„Mieter müssen weiter bei Streit um die Miethöhe mit erheblichen Verfahrenskosten für Gutachten rechnen, wenn die Anhebung nach dem System der ortsüblichen Vergleichsmiete vom Vermieter begehrt wird“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild anlässlich eines Urteils des Bundesgerichtshofs (Az: VIII ZR 123/20). „Damit wird letztendlich Mietern wegen der hohen Kosten oft der Rechtsweg abgeschnitten.“ Mieterhöhungen auf Basis des Mietspiegels spielen aber derzeit wegen des Mietendeckels nur eine untergeordnete Rolle.
Zweite Stufe des Mietendeckels tritt in Kraft: Mietenabsenkung entlastet 365.000 Haushalte
Foto: Nils Richter„Es ist ein Glücksfall für die Berliner Mieterschaft, dass wir in Anbetracht der wirtschaftlichen Krise aufgrund der COVID 19-Pandemie hier einen Mietendeckel haben“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Auch die zweite Stufe des Mietendeckels, die Absenkung der Miete bei rund 365.000 Mietverhältnissen, ist sachgerecht, vertretbar und sinnvoll.“ Die Mietsenkungen werden vorrangig bei Mietverträgen, die in den letzten 5 bis 6 Jahren abgeschlossen wurden und in modernisierten Wohnungen eintreten.
Mehr dazu: Zweite Stufe des Mietendeckels tritt heute in Kraft – Mietenabsenkung entlastet 365.000 Haushalte
Neuregelung im BGB ab 1.12.2020:
Rechtsansprüche auf Modernisierung durch den Mieter erweitert aber nicht verbessert
„Der Bundesgesetzgeber hat mit der Novellierung des BGB zum 1.12.20 die Ansprüche von Mietern auf eigene Durchführung von Modernisierungen zwar um Maßnahmen zum Einbruchschutz und zum Errichten von Ladestationen für E-Autos erweitert, aber die Chancen auf eine Realisierung dieser Mietermodernisierung jedoch nicht verbessert“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Warum gegebenenfalls eine gerichtlich umfassende Interessenabwägung stattfinden muss, wo doch der Mieter nach allgemeinen Grundsätzen in der Regel ohnehin bei Vertragsende zum Rückbau verpflichtet ist, erschließt sich nicht.
Berliner Sozialgipfel fordert gerechte Krisenpolitik

Das Berliner Sozialgipfelbündnis aus Gewerkschaften, Sozialverbänden und Mieterverein fordert von Senat und Abgeordnetenhaus bei den anstehenden Beratungen zu den Nachtragshaushalten 2020/2021 eine sozial gerechte und zukunftsorientierte Krisenpolitik. Dazu legt das Bündnis die gemeinsame Erklärung „Mit Solidarität durch die Krise“ vor. Auch in Berlin müsse die Pandemie schnell wieder beherrscht werden, dazu sei mehr gesellschaftliche Solidarität erforderlich. Die Lasten der Krise müssten gerecht verteilt werden.
Zur Erklärung des Berliner Sozialgipfes
Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag von Vermietern gegen den Mietendeckel zurück:
Mieterverein begrüßt Entscheidung des Gerichts als sachgerecht und gut begründet

„Rund 365.000 Berliner Mieterhaushalte können zunächst aufatmen“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, „weil der Anspruch auf Mietenabsenkung nach dem Mietendeckelgesetz vom Bundesverfassungsgericht nicht vorläufig ausgesetzt wurde, wie es Vermieter mit einem Eilantrag begehrten. „Wir halten die Entscheidung für sachgerecht und auch gut begründet“, so Wild. Der Mieterverein empfiehlt daher nun den Mietern dringend, die Absenkung ab 23.11.20 anhand des BMV-Mietendeckelrechners zu prüfen.
Umwandlungsverbot und Baulandmobilisierungsgesetz:
Mieterverein fordert von Bundeskanzlerin Merkel Einlösung der Wohngipfel-Versprechen

Mit einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel appelliert der Berliner Mieterverein (BMV) nachdrücklich an eine konsequente Umsetzung der Wohngipfel-Beschlüsse von 2018. Die beim Wohngipfel versprochene Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen komme mit dem Gesetzentwurf nicht wirklich voran. Damals hieß es, Ausnahmen vom der Umwandlungsbeschränkung sollten nur in Einzelfällen geltend gemacht werden können. Doch der Gesetzentwurf sieht Anderes vor. „Der kommunale Genehmigungsvorbehalt ähnelt dem berühmten Schweizer Käse aus Emmental“, so Wild.
Immobilienmarktbericht 1. Halbjahr 2020:
Mietendeckel und Corona beeinflussen Marktgeschehen

„Von einer Beruhigung auf dem Wohnungsmarkt zu sprechen wäre verfrüht, aber wir vermuten, dass der Mietendeckel wie auch die Corona-Pandemie erste Spuren auf dem Berliner Immobilienmarkt hinterlassen haben“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Der Immobilienmarktbericht für das 1. Halbjahr 2020 zeige auch eine sinkende Zahl der Kauffälle von Eigentumswohnungen. Dies bedeute aber nicht unmittelbar auch ein sinkendes Interesse an der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. „Deshalb fordern wir das Bundeskabinett auf, morgen mit der Novelle des Baugesetzbuches auch das Umwandlungsverbot auf den Weg zu bringen“, erklärte Wild.
Mehr dazu: Immobilienmarktbericht 1. Halbjahr 2020 – Mietendeckel und Corona beeinflussen Marktgeschehen

Zwei Jahre Wohngipfel:
Für Berlin und die Mieter im Land eine gescheiterte Initiative
„Auch die Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Merkel hat nichts bewirkt. Letztendlich scheiterte der Wohngipfel der Bundesregierung vom 21.9.2018, weil man die Grundprobleme von staatlicher Steuerung und Förderung bei wesentlich an Renditebestrebungen interessierten Investoren nicht anfasst“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Mehr dazu: Zwei Jahre Wohngipfel –
Für Berlin und die Mieter im Land eine gescheiterte Initiative

Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“:
Senat darf sich nicht wegducken
Mit der Veröffentlichung des „Standpunkts“ des Senats muss nun die Debatte im Parlament und in der Stadtgesellschaft zur Frage einer geplanten Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen endlich geführt werden. „Der Senat darf sich dabei aber nicht wegducken, sondern sollte die Meinungsbildung unterstützen“, so Wild. „Am Ende aber wird es wohl auf die Durchführung des Volksbegehrens hinauslaufen. Und das ist in dieser Frage auch gut so.“
Mehr dazu: Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ – Senat darf sich nicht wegducken
Mietendeckel auch in Katalonien: Mietendeckel findet im katalanischen Parlament Mehrheit
„Wir gratulieren zur Verabschiedung des Mietendeckels am 10. September 2020 im katalanischen Parlament“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Das Parlament hat einen Mietendeckel für 60 katalanische Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt und mehr als 20.000 Einwohnern beschlossen. Der Deckel ähnelt stark dem Berliner Mietendeckel. Er gilt zunächst für ein Jahr. Dann müssen die betroffenen Gemeinden einer Fortführung zustimmen.
Mehr dazu: Mietendeckel auch in Katalonien – Mietendeckel findet im katalanischen Parlament Mehrheit
Mieterverein zeigt sich optimistisch im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Prüfung des Mietendeckels
Auch die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, der einen Gesetzentwurf für ein Volksbegehren zum 6-jährigen Mietenstopp in Bayern für mit Bunderecht unvereinbar gehalten hat, lässt die Berliner Chancen nicht schwinden. Die Entscheidung aus Bayern hat sich über das Bundesverfassungsgericht hinweggesetzt und sich letztendlich mit den zentralen Fragen gar nicht auseinandergesetzt. Der Berliner Mietendeckel ist eine öffentlich-rechtliche Mietpreisregulierung, für die die Länder nach der Verfassungsreform von 2006 die Kompetenz haben. Auch seien die einzelnen Regelungen mit Artikel 14 des Grundgesetzes vereinbar, meint der Mieterverein. CDU/CSU und FDP werden wegen Ihrer Normenkontrollklagen kritisiert. Das sorge für eine erhebliche Verunsicherung bei Mietern und Vermietern. Im Kern wenden sich diese Parteien gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, weil sie wissen, dass diese den Mieterschutz besser gewährleisten können als die zivilrechtlichen Beschränkungen.

F+B Sonderauswertung zum Mietendeckel:
Einsparpotenzial bei Wiedervermietung durch Mietendeckel enorm, aber durch Schattenmiete gefährdet
„Wir sehen uns durch die Sonderauswertung in unserer Kritik am Vermieterverhalten bestätigt“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Die Umgehungsversuche zum Mietendeckel sind nicht hinzunehmen“. Trotz Mietendeckel versuchen sich Vermieter eine Miete für den Fall der Verfassungswidrigkeit oder dem Ende des Deckels versprechen zu lassen, die die mietendeckelkonforme Miete um fast das Doppelte überschreitet. Diese Umgehungsversuche führen zu einer erheblichen Verunsicherung der Mieter und lassen die Fluktuationsquote weiter sinken, zum Nachteil der Wohnungssuchenden.
Ein Jahr Mieterhöhungsstopp durch Mietendeckel
„Der Mietendeckel bringt eine spürbare Entlastung für alle Mieter in Berlin“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Zum Mietendeckel gab es schlicht keine Alternative. Mieterhöhungen sind nur vereinzelt seit 18. Juni 2019, dem vom Berliner Senat festgelegten Stichtag für den vorübergehenden Mietenstopp, umgesetzt worden, auch nicht mittels Modernisierung.“ Nach Schätzung des Mietervereins halten sich Vermieter zu 95 % an das gesetzliche Verbot beziehungsweise halten sich mit Modernisierungen zurück. Das hat zu einer Entlastung für Mieter geführt, die im Hinblick auf die sozialen Folgen der Corona-Pandemie von sehr hohem Wert ist.
Mehr dazu: Ein Jahr Mieterhöhungsstopp durch Mietendeckel

Keine Verlängerung der Kündigungssperrfrist wegen Corona bedingter Mietschulden:
Bundesregierung lässt Mieterinnen und Mieter im Regen stehen
„Die Bundesregierung nimmt Mietern und Mieterinnen trotz erwarteter Rezession und Einkommenseinbußen für Millionen Haushalte die Sicherheit, wegen Corona bedingter Mietzahlungsschwierigkeiten nicht gekündigt werden zu können“, kritisierte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Das ist zutiefst unsozial und unsolidarisch.“
Nach der jetzigen Rechtslage dürfen Vermieter für Corona-bedingte Mietschulden aus den Monaten April bis Juni 2020 bis zum 30.6.22 keine Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen. Durch eine Rechtsverordnung hätte die Bundesregierung diese 3-Monatsregelung verlängern können. Die Ermächtigung dazu liegt vor, soll aber vor allem auf Betreiben der CDU nicht genutzt werden.
Corona-Pandemie: Was Mieterinnen und Mieter wissen müssen
Der Berliner Mieterverein beantwortet mit einem neuen Infoblatt wichtige Fragen rund um das Thema Corona und Miete. Die Klärung des jeweiligen Einzelfalles sollte aber der Rechtsberatung vorbehalten sein.
- Corona-Ansteckungsfahr in Wohnung/Mehrfamilienhaus und behördliche Auflagen
- Mietzahlungsschwierigkeiten und Kündigungsrisiken
- Umzüge und Mietvertrag
- Mängel und Mietminderung
Mehr dazu: Corona-Pandemie: Was Mieterinnen und Mieter wissen müssen

Wohngeldpauschale für CO2-Steuer im Bundesrat beschlossen:
Mieterverein warnt vor Täuschung und verlangt Änderung der Heizkostenverordnung
Mit der Änderung des Wohngeldgesetzes, mit der Empfänger von Wohngeld einen nach Haushaltsgröße gestaffelten Zuschlag erhalten, soll der Eindruck erweckt werden, der Heizkostenanstieg ab 2021 durch die beschlossene und an sich richtige CO2-Steuer auf fossile Energieträger sei damit sozial abgefedert. Doch dies ist ein fataler Irrtum und eine Täuschung der Mieterinnen und Mieter.
Trotz Corona-Krise: Wohnen muss sicher sein
Trotz Corona-Krise: Wohnen muss sicher sein. Mieter- und Vermieterseite fordern zusätzliche finanzielle Unterstützung für besonders betroffene Mieter/innen und Vermieter/innen.
Mehr dazu: Trotz Corona-Krise: Wohnen muss sicher sein

CO2-Steuer und Mietwohnungsbau: Ein schlechtes Weihnachtsgeschenk!
„Die Anhebung der CO2-Steuer kann die Mieter teuer zu stehen kommen, wenn nicht noch parallel eine Änderung der Heizkostenverordnung beschlossen wird“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Im vermieteten Wohnungsbestand hat die CO2-Steuer keine Lenkungswirkung, denn die erhöhten Preise für fossile Energieträger müssen die Mieter mit der Heizkostenabrechnung tragen. Ein Anreiz für Heizungsumstellungen oder energetische Modernisierung wird damit nicht geschaffen, weil Vermieter nicht mit den Mehrkosten aus der CO2-Steuer belastet werden.
Mehr dazu: CO2-Steuer und Mietwohnungsbau: Ein schlechtes Weihnachtsgeschenk!
Für einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik!
Ein Jahr nach dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt hat sich auf den Wohnungsmärkten in Deutschland nichts geändert: Mehr als eine Million bezahlbare Mietwohnungen fehlen, der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft weiter. Die Mieten haben Rekordniveau erreicht, die Wohnkostenbelastung liegt für Einpersonenhaushalte bei 34 Prozent, für einkommensschwächere Haushalte bei 46 Prozent. Wohnen ist zum Armutsrisiko geworden. Die Angst vor Mietsteigerungen, Verdrängung und Kündigung wächst. Rund 650.000 Menschen sind wohnungslos.
Das am 12.9.2019 neu gegründete Bündnis „Wohnen ist Menschenrecht“ schlägt Alarm und fordert einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik. Gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund (DMB), der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW), dem Freien Zusammenschluss der Student*innenschaften (FZS), Attac Deutschland, der Berliner Initiative Bizim Kiez, dem Münchner Bündnis #ausspekuliert, den Netzwerken Mietentscheid Frankfurt und Mieten & Wohnen sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) werden wir in den kommenden Monaten um Unterstützung werben und unsere Forderungen in eine breite Öffentlichkeit tragen.
Ziel des Bündnisses „Wohnen ist Menschenrecht“ ist, gemeinsam gegen Spaltung, Verdrängung und Wohnungslosigkeit und für bezahlbaren Wohnraum für alle, statt mehr Rendite für wenige, zu kämpfen. Statt untauglicher wohnungspolitischer Gesetzesvorhaben wie Baukindergeld oder Sonder-AfA für den Mietwohnungsneubau oder mietrechtlicher Korrekturen homöopathischen Ausmaßes muss die Bundesregierung endlich umsteuern und eine Politik für Mieter und Wohnungssuchende machen.
Die Initiative unterstützen sowie mehr Infos auf www.menschenrecht-wohnen.org
Presseerklärung des Aktionsbündnisses:
Für einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik!
Mieterhöhung erhalten?
Was tun im Hinblick auf den Mietendeckel beziehungsweise Mietenstopp?
In Berlin wird die Zulässigkeit einer Mieterhöhung beziehungsweise die Miethöhe bei Abschluss eines Mietvertrags durch das am 23. Februar 2020 in Kraft getretene MietenWoG Bln (Mietendeckel-Gesetz) geregelt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Der
Berliner
Mietendeckel – Regelungen
und Tipps zur Anwendung
Neben dem Mietendeckel ist weiterhin die Mietpreisbremse anwendbar, wonach die Miete bei Abschluss eines Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Mieterhöhungen auf Grundlage des Mietspiegels sind nach dem Mietendeckel verboten. Dennoch empfehlen wir parallel zur Anwendung des Mietendeckels die Überprüfung.
Ob Sie die Mieterhöhung vor oder nach dem 18. Juni 2019 (Senatsbeschluss zum Mietendeckel) erhalten haben: Sie sollten die aktuelle Mieterhöhung ruhig und sorgfältig prüfen. Dafür stehen mindestens zwei Monate zur Verfügung.
Sie müssen nicht vorzeitig (teilweise) zustimmen oder versagen. Vereinzelt versuchen Vermieter Druck auf eine schnelle Entscheidung auszuüben. Das kann getrost zurückgewiesen werden. Mieter und Mieterverein prüfen die Mieterhöhung ganz normal nach altem Recht (wie das geht, siehe unten „Aktion Mietpreisüberprüfung“.
Muss ein Mieter gemäß der Prüfung eine höhere Miete zahlen, muss er das zunächst auch vollziehen. Um das Risiko einer Klage zu vermeiden, sollte so verfahren werden. Eine Vorbehaltszahlung ist nicht erforderlich. Denn wenn das Landesmietengesetz in Kraft tritt, wird für den Mieter ein Rückforderungsanspruch für die jetzt eingeforderten Mieterhöhungen von Gesetzes wegen bestehen. Für welche Fälle genau, muss dem späteren Gesetz entnommen werden.
Mieterhöhung erhalten? Miete bei Vertragsabschluss zu hoch? Wir helfen!
In Berlin wird die Zulässigkeit einer Mieterhöhung beziehungsweise die Miethöhe bei Abschluss eines Mietvertrags durch das am 23.2.2020 in Kraft getretene MietenWoG Bln (Mietendeckel-Gesetz) geregelt.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Der Berliner Mietendeckel – Wesentliche Regelungen und Tipps zur Anwendung
Neben dem Mietendeckel ist weiterhin die Mietpreisbremse anwendbar, wonach die Miete bei Abschluss eines Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Mieterhöhungen auf Grundlage des Mietspiegels sind nach dem Mietendeckel verboten. Dennoch empfehlen wir parallel zur Anwendung des Mietendeckels die Überprüfung.
Der Berliner Mieterverein bietet allen Mietern Berlins mit der Aktion Mietpreisüberprüfung die Möglichkeit, die geforderte Miete bei Mieterhöhungen auf der Grundlage des Mietspiegels 2019 kostenlos überprüfen zu lassen. Die Teilnehmer erhalten eine differenzierte Berechnung mit den sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen sowie Empfehlungen.
Einfach den Fragebogen – Info 135A ausfüllen und an den Berliner Mieterverein senden:
per E-Mail oder per Post an Spichernstraße 1,10777 Berlin, z.H. Geschäftsführung.
Für die rechtliche Würdigung der Mieterhöhung insgesamt ist aber die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein Voraussetzung.
Terminvereinbarung für die Rechtsberatung: Telefon 030-226260.
Die Aktion Mietpreisüberprüfung gilt auch für Mietprüfungen bei Wiedervermietung.
Hier ist ein anderer Fragebogen – Info 169A auszufüllen,
bei Abschluss eines Mietvertrages vor dem 1.9.2018 noch ein anderer Fragebogen.
bei Abschluss eines Mietvertrages vor dem 1.9.2016 noch ein anderer Fragebogen.
Hier finden Sie den Berliner Mietspiegel als Broschüre der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen:
Berliner Mietspiegel 2019 – Infobroschüre des Senats [PDF].
Weitere Informationen zur Aktion Mietpreisüberprüfung
Berliner Mieterverein unterstützt Volksbegehren/Volksentscheid
zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen
Der Berliner Mieterverein hält ein Landesgesetz, in dem die Bedingungen einer Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen festgeschrieben sind, für notwendig und unterstützt daher auch ein Volksbegehren beziehungsweise Volksentscheid zu dieser Frage, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Berliner Hausgemeinschaften erklären Milieuschutz, Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarung
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Inhalt laden: Berliner Hausgemeinschaften erklären Milieuschutz, Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarung
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot:
https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/soziale-sicherung/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-hartz-iv/av-wohnen/zwei-uebersicht-berliner-mieterorganisationen.pdf
08.01.2021