Aktuell
Liebe Mitglieder,
Wegen des weiterhin hohen Beratungsbedarfs sind die Wartezeiten für einen Termin aktuell noch länger als gewohnt. Wir setzen jedoch bereits zusätzliche Anwältinnen und Anwälte in der Beratung ein. Weitere werden derzeit eingearbeitet.
Wir bedauern, dass wir Ihnen noch nicht den gewohnten Service bieten können und arbeiten mit Hochdruck an einer Normalisierung. Zugleich bitten wir Sie darum, Termine, wenn überhaupt, möglichst frühzeitig abzusagen, damit diese neu vergeben werden können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Geschäftsführung und Vorstand des Berliner Mietervereins e.V.
Sie finden hier aktuelle Informationen zu:
Bezirk Mitte genehmigt den Abriss des Hauses Habersaathstraße 40-48 gegen lasche Auflagen: Der Senat muss den Bezirken endlich sozialere Vorgaben machen!
„Wir kritisieren scharf, dass der Bezirk Mitte den Abriss unter derart laschen Auflagen genehmigt hat: Kaltmieten von 11,50 € bis 16,50 Euro je Quadratmeter für einen Ersatzneubau wären für die jetzigen Bewohnerinnen und Bewohner, die moderate Mieten zahlen, wohl kaum leistbar“, erklärt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. (BMV).
Weitere Infos unter: Bezirk Mitte genehmigt den Abriss des Hauses Habersaathstraße 40-48 gegen lasche Auflagen
Berlin, den 23.08.2024
Mieterhöhungen bei Vonovia: Bewusste Irreführung?
Wie kürzlich bekannt geworden ist, ignoriert Vonovia bei ihren derzeitigen Mieterhöhungsverlangen nicht nur die ursprünglich im Bündnis für Neubau und bezahlbares Wohnen vereinbarten abgesenkten Kappungsgrenzen von 11 % anstatt 15 % in drei Jahren, sondern beruft sich nun auch noch auf Wohnwertmerkmale, die nicht in der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels 2024 erfasst sind.
Weitere Infos unter: Mieterhöhungen bei Vonovia
Berlin, den 25.07.2024
Wohnraumversorgung Berlin umbenannt: Ergebnis des Mietenvolksentscheids zweckentfremdet
Der Senat von Berlin hat am 23.7.24 die „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ umbenannt und das Gesetz zu ihrer Errichtung geändert. Der Beschluss liegt jetzt dem Abgeordnetenhaus vor. „Was wie eine harmlose Umbenennung aussieht, ist jedoch die Zweckentfremdung der Ergebnisse des Mietenvolksentscheids 2015, mit dem die Berliner:innen mehr Kontrolle über ihre Wohnungsunternehmen wollten “ kritisiert Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.
Weitere Infos unter: Wohnraumversorgung Berlin umbenannt
Berlin, den 24.07.2024
Mieterhöhungen von Vonovia: Das Bündnis verfehlt sein Ziel
Das börsennotierte Unternehmen will die Mieten für rund 40.000 Berliner Mietwohnungen erhöhen, für die Hälfte wurden die Forderungen bereits verschickt. Dabei schöpft der Konzern die gesetzlich nach die Kappungsgrenze von 15 Prozent Erhöhung in drei Jahren voll aus, anstatt wie im „Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“ 2022 vereinbart, anstatt sich an die im Berliner Wohnbündnis vereinbarte Kappungsgrenze von 11 Prozent zu halten. Wir kritisieren, dass sich damit ein weiterer Bündnispartner nicht an die unterzeichneten Bündnisvereinbarungen gebunden fühlt – der Senat muss sich berufen fühlen, die Durchsetzungskraft und Verbindlichkeit des Bündnisses auf die Agenda zu setzen.
Weitere Infos unter: Mieterhöhungen von Vonovia
Berlin, den 16.07.2024
Verzögerung bei Verlängerung der Mietpreisbremse Mietpreisbremse in den Stadtstaaten vor dem Aus
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat aktuelle Presseberichte irritiert zur Kenntnis genommen, wonach sich die Verlängerung der Mietpreisbremse weiter verzögert. Zwar hatte sich die Bundesregierung bereits Anfang April auf eine Verlängerung geeinigt, der dazugehörige Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium hat jedoch immer noch nicht die Ressortabstimmung erreicht.
Weitere Infos unter: Verzögerung bei Verlängerung der Mietpreisbremse
Berlin, den 04.07.2024
Initiativen und Berliner Mieterverein stellen am 8.2. um 14.00 Uhr die Wahlprüfsteine der Wahlkreiskandidat:innen zum Bundestag zur Eindämmung hoher Heizkosten vor:
Ein warmes Zuhause muss bezahlbar bleiben!
Ein Bündnis von Betroffenen-Initiativen und Berliner Mieterverein (BMV), hat die für den 11.2.2024 angesetzten Berliner Wiederholungswahlen zum Bundestag dafür genutzt, sich mit Fragen für Wahlprüfsteine an die Berliner Kandidat:innen zu richten. Darin fragen sie nach konkreten Plänen zur gesetzlichen Regulierung der Wärmepreise, der konzerninternen Nebenkostenberechnungen, der sozialen und ökologischen Anforderungen an die gewerbliche Wärmelieferung und nach Plänen für die Mietermitbestimmung bei dem geplanten Ausbau der Wärmenetze.
Die an die PolitikerInnen verschickten Wahlprüfsteine finden Sie hier:
https://novonovia.mieterinnenrat.de/wahlpruefsteine-ein-warmes-zuhause-muss-bezahlbar-bleiben/
Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Ruth Carcassonne (Berlin-Mariendorf) –
Jasmina Rühl (Berlin-Schöneberg) –
Knut Unger (MV Witten) –
Sebastian Bartels (BMV)
Weitere Infos unter: Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Berlin, 7.2.2024 und 8.2.2024
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Senat zahlt Mitgliedsbeiträge im Mieterverein für Leistungsberechtigte
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot
26.08.2024