Aktuell
Liebe Ratsuchende, liebe Mitglieder,
trotz Lockerung vieler Corona-Schutzmaßnahmen halten wir aufgrund der immer noch hohen Ansteckungszahlen
zu Ihrem und unserem Schutz vorerst an der Plicht zum Tragen einer FFP-2-Maske fest:
Mieterberatung in Corona-Zeiten: Wir sind für Sie da
Ihr Berliner Mieterverein
Sie finden hier aktuelle Informationen zu:
Hilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und anderswo
Viele Mieterinnen und Mieter haben sich an den Berliner Mieterverein (BMV) gewandt, weil sie Kriegsflüchtlingen eine Unterkunft anbieten wollen.
Der BMV empfiehlt aktuell die Unterkunftsplattform www.unterkunft-ukraine.de. Mieterinnen und Mieter aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer können hier ihre Unterkunft anbieten. Wichtig für Mieterinnen und Mieter: Für Geflüchtete, die nicht mehr als 6 bis 8 Wochen Gäste sind, braucht es keine Vermietergenehmigung.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Berliner Mieterverein appellieren an Vermieterinnen und Vermieter, dem Gesuch von Mieterinnen und Mietern für eine über zwei Monate hinausgehende Unterbringung von Geflüchteten in der Mietwohnung (Untervermietung) wohlwollend gegenüberzustehen und die Erlaubnis unbürokratisch zu erteilen.
Informationen zu Fragen rund um die Aufnahme von Geflüchteten in die eigene Mietwohnung
Musterschreiben zur Beantragung der Genehmigung auf Untervermietung
Danke.
Senatsbericht zum Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten:
Bezirke sind auch in 2021 bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erfolgreich bei der Ausübung des Vorkaufsrechts und dem Abschluss von Abwendungsvereinbarungen
„Der heute vom Senat beschlossene Bericht zur Wahrnehmung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten dokumentiert auch für 2021 das Bestreben, durch den Vorkauf bzw. sogenannte Abwendungsvereinbarungen den Schutz der Mieter und Mieterinnen vor Verdrängung auszuweiten“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Der Nutzen des Vorkaufsrechts für die Kommunen ist offenkundig. Deshalb fordern wir die FDP auf, ihre Blockade in der Bundesregierung zur „Reparatur“ des Baugesetzbuches aufzugeben, um Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarungen wieder nutzbar zu machen. Hier gibt es nichts zu prüfen“, erklärte Wild.
Wohnmarktreport 2022 von BerlinHyp und CBRE:
Mieterverein warnt vor unzumutbaren Wohnkostensteigerungen
„Die heute mit dem Wohnmarktreport vorgestellten Zahlen zur Mieten- und Immobilienpreisentwicklung zeugen von einem weiterhin extrem angespannten Wohnungsmarkt. Der Report von BerlinHyp und CBRE bezieht sich allerdings nur auf die Nettokaltmieten. In 2023 erwarten wir aber in Folge massiver Nachforderungen für Heiz-und Warmwasserkosten zusätzliche Steigerungen der Warmmiete durch die Betriebskosten um mehr als 1,- Euro pro Quadratmeter monatlich, was einen weiteren Mietenanstieg um durchschnittlich 15 bis 20 % ausmacht“, erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Nettokaltmieterhöhungen müssen jetzt wirksam begrenzt werden, in Bestandsmietverhältnissen wie auch bei Wiedervermietung.“
Referentenentwurf zur Absicherung des Vorkaufsrechts:
Ausschluss wird ausgeschlossen – Berliner Mieterverein fordert FDP-Regierungsmitglieder zur Unterstützung des Referentenentwurfs von Ministerin Geywitz auf

„Ministerin Geywitz hat mit ihrem heute bekannt gewordenen Referentenentwurf einen ersten Schritt zur Absicherung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten vorgelegt. Das begrüßen wir“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Nachdem SPD und Grüne erklärt haben, das Vorkaufsrecht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rasch wieder zu ermöglichen, fordern wir nun die Regierungsmitglieder der FDP in der „Ampelkoalition“ zur Unterstützung des Entwurfs von Bauministerin Geywitz auf. Die bisherige FDP-Kritik am Vorkaufsrecht, die Kommunen könnten das Geld besser anlegen, hält der Berliner Mieterverein nicht für stichhaltig.
Sonderabgabe auf hohe Mieten:
Berliner Mieterverein begrüßt Prüfung einer Sonderabgabe für Vermieter durch den Senat
„Die finanziellen Herausforderungen in der Wohnungsversorgung werden in den nächsten Jahren stark anwachsen. Deshalb begrüßen wir die Prüfung einer zweckgebundenen Sonderabgabe, die von den Eigentümern zu tragen ist, deren Mieteinnahmen aus der Nettokaltmiete bestimmte Schwellenwerte überschreiten“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Der Vorschlag für eine Sonderabgabe war im November 2021 von Mitarbeitern des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in die Diskussion gebracht worden. Bezug genommen wurde dabei auf die vor 100 Jahren eingeführte Hauszinssteuer. Das DIW sieht zwei Gründe für eine Sonderabgabe. Deutschland sei im internationalen Vergleich bei Immobilien Niedrigsteuerland und Berliner Immobilieneigentümer konnten sich in den letzten Jahren kräftig bereichern, selbst während der Corona-Pandemie. Da die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von Steuern aber durch den Bund erfolgen muss, könne Berlin nur zum Instrument einer „Sonderabgabe“ greifen.
Berliner Mietspiegel: Berliner Mieterverein weist die unseriöse Panikmache und Diskreditierung des Mietspiegels durch einen Regensburger Wissenschaftler zurück
„Der Berliner Mietspiegel 2021 ist weiter gültig. Daran ändern weder ein Spandauer Amtsgerichtsurteil noch eine die Berliner Mietspiegel diskreditierende Stellungnahme des Regensburger Professors Dr. Steffen Sebastian etwas“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Aus einem Amtsgerichtsurteil den Schluss zu ziehen, der Berliner Mietspiegel 2021 sei ungültig, ist unseriöse Panikmache. Dass deshalb auch die Mietpreisbremse nicht anwendbar sei, ist doppelter Unfug“, erklärte Wild. „Wir werden uns bei der Universität Regensburg und beim bayrischen Wissenschaftsministerium beschweren, wie ein Professor unter dem Briefkopf einer renommierten Universität solchen Unsinn verbreiten kann“, erklärte Wild.

Vorkaufsrecht im Bundesrat: Berliner Mieterverein begrüßt
Entschließung des Bundesrats zur Absicherung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung
Der Bundesrat hat sich heute auf Initiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg mit einer Entschließung an die Bundesregierung dafür eingesetzt, das kommunale Vorkaufsrecht zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums in den sogenannten Milieuschutzgebieten zu stärken. „Wir begrüßen den heutigen Beschluss des Bundesrates und fordern die Bundesregierung auf, nun umgehend das Baugesetzbuch zu ändern. Bei erwartbaren Beeinträchtigungen des Milieuschutzes zum Beispiel wegen eines sehr hohen Kaufpreises, der Ablehnung einer Abwendungsvereinbarung durch den Erwerber und ein insgesamt großes Aufwertungspotenzial muss das Vorkaufsrecht wieder anwendbar werden“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.

Berliner Mieterverein lehnt Stufenmodell ab:
Stufenmodell für Abwälzung der CO2-Bepreisung ist unfair und belastet überwiegend Mieterinnen und Mieter
„Die gestrige Einigung der Bundesregierung auf ein Stufenmodell für die Abwälzung der CO2-Bepreisung ist unfair und hat mit sachgerechter Kostenverteilung im Hinblick auf die Klimaschutzziele kaum etwas tun. Wir sind von Ministerin Geywitz und Minister Habeck sehr enttäuscht, von der FDP haben wir nichts anderes erwartet“, so Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins.
Dr. Ulrike Hamann verstärkt Geschäftsführung des Berliner Mietervereins
„Wir freuen uns, dass Dr. Ulrike Hamann ab Juni 2022 in die Geschäftsführung des Berliner Mietervereins eintritt“, so Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins.
Mehr dazu: Dr. Ulrike Hamann verstärkt Geschäftsführung des Berliner Mietervereins

Expertenkommission „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“:
Berliner Mieterverein sieht Defizite bei der Kommission
„Die Einsetzung der Expertenkommission halten wir für einen wichtigen Schritt, um rechtssichere Wege zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen zu beschreiben und dem Senat Entscheidungshilfen an die Hand zu geben“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Für die Beurteilung wohnungswirtschaftlicher, gesellschaftsrechtlicher und finanzpolitischer Belange hätten wir uns jedoch weitere Experten bzw. Expertinnen gewünscht.“

IBB-Wohnungsmarktbericht 2021:
Berliner Mieterverein befürchtet weiter massiv steigende Mieten
„Der IBB-Wohnungsmarktbericht markiert drei zentrale Probleme, für die es aktuell keine Lösungen gibt und die Berlin – so bitter das ist – allein auch nicht wird lösen können. Der Bund hat eine zentrale Bedeutung. Wenn hier keine Kurswende kommt, weil die FDP alles blockieren will, dann „sehen wir schwarz“ für die Berliner Mieter und Mieterinnen und alle angespannten Märkte in der Republik“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Mehr dazu: IBB-Wohnungsmarktbericht 2021: Berliner Mieterverein befürchtet weiter massiv steigende Mieten
Wir waren beim Global Climate Strike am Freitag, den 25. März – ab 12 Uhr im Invalidenpark
„Klimaschutz beim Wohnen – jetzt!“ Wir müssen Klotzen und kleckern, um Treibhausgase drastisch zu reduzieren. Denn 40 Prozent der CO2-Emmissionen kommen in Berlin aus dem Gebäudesektor. Politik und Wohnungswirtschaft sind am Zug, soziale und ökologische Lösungen für Mieterinnen und Mieter umzusetzen. Ohne gezielte Förderprogramme aber auch Sanierungspflichten für Vermieter wird es nicht gehen. Bislang mussten sich viele Mieterinnen und Mieter sorgen, weil sie nach energetischen Modernisierungen hohe Mietsteigerungen zu erwarten hatten. Deshalb sind Änderungen im Mietrecht ebenso nötig wie die Mitbestimmung der Mieterinnen und Mieter.
Zum Flyer: Klotzen und Kleckern – Klimaschutz beim Wohnen – Jetzt! [PDF, 4 Seiten]

Erstes Treffen von Berliner Sozialgipfelbündnis und Senat
Der Berliner Senat und das Berliner Sozialgipfelbündnis haben sich am 3. März zu einem ersten Meinungsaustausch über sozialpolitische Themen getroffen. Ausführlich erfolgte der Austausch beider Seiten zu ihren tiefen Sorgen über das menschliche Leid durch den verheerenden Krieg in der Ukraine und ihre große Bereitschaft zur Hilfe bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge. Darüber hinaus wurden auch die Integration von Geflüchteten und Asylbewerberinnen und -bewerbern, die verbesserte Teilhabe sozial benachteiligter Menschen sowie Bauen und Wohnen behandelt. Vertreten war der Senat durch die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, sowie den Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Andreas Geisel. Das Berliner Sozialgipfelbündnis setzt sich aus Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie dem Berliner Mieterverein zusammen.
Mehr dazu: Erstes Treffen von Berliner Sozialgipfelbündnis und Senat
Vorläufiger Bericht des Gutachterausschusses zum Berliner Immobilienmarkt 2021:
Berliner Mieterverein e.V. mit großen Befürchtungen für die Mietentwicklung
„Die leichte Entspannung auf dem Berliner Immobilienmarkt in 2020 aufgrund des Mietendeckels und der Corona-Pandemie hat sich in 2021 nicht fortgesetzt. Im Gegenteil: Mit rund 23,8 Mrd. Euro wurde ein neuer Höchstwert an Geldumsatz im letzten Jahr auf dem Immobilien-und Grundstücksmarkt festgestellt. Ein Großteil davon soll durch Bau und Vermietung refinanziert werden. Das wird zu einem enormen Druck auf die Mieten führen“, befürchtet der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Der Bundesgesetzgeber ist jetzt am Zug“, forderte Wild. „Die Koalitionsvereinbarung der Ampel ist absolut unzureichend. In einem ersten Schritt muss die Bundesregierung zur Bekämpfung der Mietpreisüberhöhung den Beschluss des Bundesrats zur Verbesserung des Wirtschaftsstrafgesetzes aufnehmen.“ Nach Auffassung des Mietervereins sollten alle Mieten bei 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete gekappt werden.
BBU-Wohnungsmarktmonitor: Unseriöse Kritik am Mietendeckel und andere Ungereimtheiten
Rund 7 Mio. Euro hätten die BBU-Unternehmen in 2020 bei ihren etwa 30.000 Wiedervermietungen in bestehenden Wohngebäuden durch den Mietendeckel weniger eingenommen. Bei rund 175 Mio. Euro Gesamtmieteinnahmen nettokalt würde dies ein Verzicht von rund 4 % ausmachen. Der Berliner Mieterverein hatte damals begrüßt, dass große Teile der BBU-Unternehmen keine Schattenmieten vereinbart hatten und somit auch nach Ende des Deckels keine Nachforderungen gestellt werden konnten. „Unseriös ist, den Verzicht von 7 Mio. Euro in 2020 auf 20 Jahre hochzurechnen um dann auf eine Investitionskürzung von 700 Mio. Euro zu kommen“, erklärte BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. „Hier wird so getan, als würden in diesen 2020 abgeschlossen Mietverträgen binnen 20 Jahren keine nachholenden Mieterhöhungen durchgeführt. Das ist extrem unrealistisch.“
Mehr dazu: BBU-Wohnungsmarktmonitor: Unseriöse Kritik am Mietendeckel und andere Ungereimtheiten
Vorkaufsrecht und Milieuschutz: Mietervereine Berlin, Hamburg und München legen Eckpunktepapier
für eine gesetzliche Neuregelung zum Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten vor
Deutschlandweit sind die Kommunen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr gehindert, in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung (Milieuschutzgebiete) beim Immobilienhandel das Vorkaufsrecht zugunsten des Gemeinwohls auszuüben. Die Mietervereine der drei Millionenstädte Berlin, Hamburg und München wollen das nicht hinnehmen. Mit einem Eckpunktepapier, das jetzt Bundesbauministerin Geywitz und den wohnungspolitischen Sprechern der drei Regierungsfraktionen im Bundestag zugesandt wurde, soll eine schnelle Gesetzesänderung unterstützt werden. Dabei werden die Mietervereine mit ihren Vorschlägen vom Deutschen Mieterbund unterstützt.
Kabinett beschließt Heizkostenzuschuss für Wohngeld- und BAföG-Bezieher: Berliner Mieterverein fordert gestaffelten Zuschuss
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Heizkostenzuschuss geht nach Ansicht des Berliner Mietervereins nicht weit genug. „Durch die Begrenzung der Anspruchsberechtigten auf Wohngeld- und Bafög-Bezieher wird ein Großteil der Mieterinnen und Mieter, die mit hohen Kosten durch die Gas- und Energiepreissteigerungen konfrontiert sind, im Regen stehen gelassen“, kritisiert Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. Der Berliner Mieterverein fordert daher einen gestaffelten Zuschuss an Mieterhaushalte, abhängig von den Heizkosten, der beheizten Wohnfläche, dem energetischen Zustands des Gebäudes und dem Haushaltsnettoeinkommen.
Mieterverein warnt vor Schnellschüssen:
Für eine simple Übertragung des Hamburger Bündnis-Modells gibt es keinen Anlass
Mit einem bis zum Juni 2022 zu gründenden Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen will der Berliner Senat die Weichen für kooperative Lösungswege zur Beseitigung der Wohnungsmarktprobleme stellen. Dabei wird – wie von der Immobilienwirtschaft wiederholt gefordert – offenbar im Kern eine Kopie des Hamburger Bündnisses für das Wohnen anvisiert.
Reiner Wild, Geschäftsführer des des Berliner Mietervereins anlässlich der Vorstellung einer Kurzstudie zum Wohnungsmarktvergleich zwischen Berlin und Hamburg: „Der angeblich politisch verursachte Rückstand der Berliner Wohnungssituation gegenüber Hamburg trifft nur in sehr begrenztem Maße zu und ist in Teilen schon durch frühere Landesregierungen verursacht“.
Sie finden hier die Kurzstudie über die Wohnungsmarktsituation in Berlin und Hamburg, erstellt anlässlich der bevorstehenden Gründung des Berliner Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlberes Wohnen.
Wir möchten gleichzeitig erinnern an die Vorschläge des Berliner Mieterveins für die notwendigen Themen des geplanten Bündnisses. Diese Unterlage ebenfalls anbei.
Wohngeldzuschuss für hohe Heizkosten durch stark angestiegene Energiepreise:
Mieterverein kritisiert „Tropfen auf den heißen Stein“

„Der von Bundesbauministerin Geywitz (SPD) angekündigte Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher als Ausgleich für den Anstieg der Energiepreise bedeutet für Berlin nicht mehr als den „Tropfen auf den heißen Stein“, kritisierte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Es ist richtig, dass die Bundesregierung nachdenkt, wie sie dafür Sorge tragen kann, dass Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und an sich schon hohen Belastungen durch Energiekosten vor Energiearmut und finanziellen Überforderungen geschützt werden. Ein Wohngeldzuschuss allein ist aber vollkommen unzureichend“, erklärte Wild.
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Bundesverwaltungsgericht kippt Vorkaufsrecht:
Bittere Entscheidung für Mieterinnen und Mieter in Milieuschutzgebieten
„Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts torpediert die Versuche Berlins und anderer Städte, in den Milieuschutzgebieten durch das Vorkaufsrecht die stadtentwicklungspolitischen Ziele der sozialen Erhaltungsgebiete auszuüben und die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Der Stärkung des Gemeinwohls durch das Vorkaufsrecht der Bezirke wird damit ein herber Schlag versetzt. Wir fordern von der neuen Bundesregierung, dass sie umgehend das Baurecht korrigiert, damit die Verdrängungsrisiken von Mieterinnen und Mietern in Milieuschutzgebieten durch die Ausübung des Vorkaufs verringert werden.“
Mieterverein begrüßt Senatsbeschluss über einen Bundesratsantrag zur Schaffung einer Ländereröffnungsklausel zur Mietenregulierung
„Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel ist nun der Bund am Zug, um eine bessere Mietenregulierung zu erreichen, die Mieterinnen und Mieter auf angespannten Märkten vor unzumutbaren Mietsteigerungen wirksam schützen kann“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Daher begrüßt der Berliner Mieterverein die Berliner Bundesratsinitiative für eine Länderöffnungsklausel im Mietpreisrecht. Diese Länderöffnung darf aber selbstverständlich nicht dazu führen, dass der Schutz hinter die Bundesregeln zurückfällt.“
Volksentscheid “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” erfolgreich:
Die eigentliche Gewinnerin dieser Wahl ist die Mieterbewegung
56,4 % der Berlinerinnen und Berliner haben für den Volksentscheid gestimmt. Wir gratulieren den vielen Aktiven und Helferinnen und Helfern, die das möglich gemacht haben.
Das ist ein fulminanter Erfolg der Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“, über den die Berliner Politik nicht hinweggehen kann. „Die Berlinerinnen und Berliner haben ein Zeichen gesetzt für eine soziale Wohnungspolitik, die nicht nur die Interessen von Investoren bedient, sondern sich einer leistbaren Wohnraumversorgung und dem Schutz aller Mieter und Mieterinnen verpflichtet sieht“, betont Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.
Der BMV erwartet, dass der zukünftige Senat diesen Auftrag ernst nimmt und den eindeutigen Willen der Berlinerinnen und Berliner zeitnah umsetzt.
Weitere Infos: Volksentscheid “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” erfolgreich:
Die eigentliche Gewinnerin dieser Wahl ist die Mieterbewegung
Für einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik!
Ein Jahr nach dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt hat sich auf den Wohnungsmärkten in Deutschland nichts geändert: Mehr als eine Million bezahlbare Mietwohnungen fehlen, der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft weiter. Die Mieten haben Rekordniveau erreicht, die Wohnkostenbelastung liegt für Einpersonenhaushalte bei 34 Prozent, für einkommensschwächere Haushalte bei 46 Prozent. Wohnen ist zum Armutsrisiko geworden. Die Angst vor Mietsteigerungen, Verdrängung und Kündigung wächst. Rund 650.000 Menschen sind wohnungslos.
Das am 12.9.2019 neu gegründete Bündnis „Wohnen ist Menschenrecht“ schlägt Alarm und fordert einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik. Gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund (DMB), der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW), dem Freien Zusammenschluss der Student*innenschaften (FZS), Attac Deutschland, der Berliner Initiative Bizim Kiez, dem Münchner Bündnis #ausspekuliert, den Netzwerken Mietentscheid Frankfurt und Mieten & Wohnen sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) werden wir in den kommenden Monaten um Unterstützung werben und unsere Forderungen in eine breite Öffentlichkeit tragen.
Ziel des Bündnisses „Wohnen ist Menschenrecht“ ist, gemeinsam gegen Spaltung, Verdrängung und Wohnungslosigkeit und für bezahlbaren Wohnraum für alle, statt mehr Rendite für wenige, zu kämpfen. Statt untauglicher wohnungspolitischer Gesetzesvorhaben wie Baukindergeld oder Sonder-AfA für den Mietwohnungsneubau oder mietrechtlicher Korrekturen homöopathischen Ausmaßes muss die Bundesregierung endlich umsteuern und eine Politik für Mieter und Wohnungssuchende machen.
Die Initiative unterstützen sowie mehr Infos auf www.menschenrecht-wohnen.org
Presseerklärung des Aktionsbündnisses:
Für einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik!
Senat zahlt Mitgliedsbeiträge im Mieterverein für Leistungsberechtigte
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot:
https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/soziale-sicherung/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-hartz-iv/av-wohnen/zwei-uebersicht-berliner-mieterorganisationen.pdf
10.05.2022