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Mietendeckel – Mieterverein weist Vorwürfe einer vorhersehbaren Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht zurück und begrüßt Hilfszahlungen des Senats für Rückzahlungen

„Wir bedauern ausdrücklich, dass durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels Mieterinnen und Mieter zu Nachzahlungen verpflichtet sein können, die gerade in Folge der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie außerordentlich problematisch sind“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Von einer Niederlage mit Ansage kann jedoch keine Rede sein. „Trotz des Beschlusses war es richtig, notwendig und angemessen, dass das Land Berlin den Vorstoß für eine landesrechtliche Mietenbegrenzung unternommen hat, denn alle anderen Regelungen, Wohnraum in Berlin für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zugänglich zu machen bzw. zugänglich zu halten, haben sich zuvor als wirkungslos erwiesen.” Selbst das Bundesverfassungsgericht hat am 10.3.2020 noch ausdrücklich erklärt, dass die Kompetenzfrage offen sei – so wie zuvor zahlreiche Versassungsrechtler, die meisten Lanfgerichtskammern und die Amtsgerichte auch.
Der Berliner Mieterverein begrüßt zudem die heute beschlossenen finanziellen Hilfen des Senats für Rückzahlungen, weil damit gegebenenfalls Kündigungen vermieden werden können.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts:
Keine Gesetzgebungskompetenz für Berlin – Mietendeckel nicht verfassungsgemäß und nichtig
Mieterverein: Ein Schlag ins Gesicht der Mieterinnen und Mieter,
aber bundesgesetzlicher Mietenstopp nicht ausgeschlossen
„Wir bedauern den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts außerordentlich, er ist ein Schlag ins Gesicht nicht nur der Berliner Mieterinnen und Mieter. In den Berliner Mietendeckel waren Hoffnungen weit über die Stadtgrenzen hinaus geknüpft“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
„Das Gesetz von Beginn an als verfassungswidrig zu erklären, ist sozialpolitisch unverantwortlich. Nach unserer Auffassung hätte das Bundesverfassungsgericht Alternativen zu dieser Entscheidung gehabt“, so Wild. „Auch halten wir die Begründung, die Länderkompetenz könne nur für preisgebundenen Wohnraum gelten, für nicht nachvollziehbar, denn schließlich betreffe das Landesverbot zur Zweckentfremdung auch preisungebundenen Wohnraum.“
Trotz des heutigen Beschlusses war es richtig, notwendig und angemessen, dass das Land Berlin den Vorstoß für eine landesrechtliche Mietenbegrenzung unternommen hat, denn alle anderen Regelungen, Wohnraum in Berlin für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zugänglich zu machen beziehungsweise zugänglich zu halten, haben sich zuvor als wirkungslos erwiesen. In einem Beschluss zu einem Eilantrag hatte der 1. Senat des BVerfG (Beschluss vom 10.3.2020, 1 BvQ 15/20) noch ausdrücklich erklärt, dass die Kompetenzfrage offen sei. Der heutige Beschluss ist leider auch eine Missachtung der Berliner Richterinnen und Richter, die in der Mehrzahl den Mietendeckel als verfassungsgemäß betrachtet haben. Welche Chancen der Beschluss (2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20, 2 BvL 5/20) noch bietet, wird nach genauer Lektüre zu bestimmen sein.
Das Gesetz, mit dem eine Begrenzung der Mietenexplosion in Berlin erreicht werden sollte, ist gescheitert. Das ist bedauerlich, denn tatsächlich hatte das Gesetz bereits zu einer Beruhigung bei der Mietenentwicklung geführt. Die Wohnungssuchenden werden nun wieder Forderungen weit über 12,- Euro pro Quadratmeter im Monat dank der löchrigen Mietpreisbremse erfüllen müssen. „Wir werden nun unsere ganze Kraft in die Verbesserung der bundesgesetzlichen Regelungen setzen. Der bereits angelaufenen bundesweiten Kampagne für einen Mietenstopp wird der Beschluss des BVerfG neuen Auftrieb geben. Auch die Bestrebungen, die großen gewinnorientierten Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften, werden an Stoßkraft gewinnen“, so Wild.
Was müssen Mieterinnen und Mieter jetzt wissen:
1. Eine sofortige Kündigungsmöglichkeit besteht nicht, weil Mieterinnen und Mieter sich an geltendes Gesetz gehalten haben. Allerdings besteht eine alsbaldige Rückzahlungspflicht für Differenzbeträge (siehe 3.)
2. Einvernehmliche Vereinbarungen ohne Schattenmiete zum Beispiel bei neuen Mietverträgen haben Bestand.
3. Da wo ansonsten wirksam zivilrechtliche Vereinbarungen zur Miethöhe bestanden, sind diese in angemessener Frist zu erfüllen. Das bedeutet, dass die einbehaltenen Mieten aufgrund des Mietendeckels zurückzuzahlen sind. Die Rückzahlung wird mit Kenntnis des heutigen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts fällig. Eine Zahlungsaufforderung des Vermieters ist zwar wünschenswert, aber unter Umständen nicht erforderlich. Wer die offenstehenden Beträge nicht unmittelbar leisten kann, sollte mit dem Vermieter in Kontakt treten.
4. Bei Schattenmietvereinbarungen nach Wiedervermietung rät der Mieterverein dringend, sich beraten zu lassen.
Der Berliner Mieterverein appelliert an die Vermieter, sich fair gegenüber den Mieterinnen und Mietern zu verhalten und sich einvernehmlichen Lösungen nicht zu verschließen.

Tausende protestierten gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, den Berliner Mietendeckel als verfassungswidrig zu erklären
Wut und Enttäuschung hat sich Ausdruck verliehen. Mit Kochtöpfen und Deckeln ausgestattet protestierten Tausende gegen die richterliche Entscheidung, den Mietendeckel zu kippen. Gleichzeitig wurde nun eine bundesgesetzliche Regelung für einen Mietenstopp verlangt. Eine bundesweite Kampagne dazu läuft bereits. Zur Demonstration hatten Berliner Mieterinitiativen und der Berliner Mieterverein aufgerufen.
Mieterhöhung erhalten? Miete bei Vertragsabschluss zu hoch? Wir helfen!
Der Berliner Mieterverein bietet allen Mietern Berlins mit der Aktion Mietpreisüberprüfung die Möglichkeit, die geforderte Miete bei Mieterhöhungen auf der Grundlage des Mietspiegels 2019 kostenlos überprüfen zu lassen. Die Teilnehmer erhalten eine differenzierte Berechnung mit den sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen sowie Empfehlungen.
Einfach den Fragebogen – Info 135A ausfüllen und an den Berliner Mieterverein senden:
per E-Mail oder per Post an Spichernstraße 1,10777 Berlin, z.H. Geschäftsführung.
Für die rechtliche Würdigung der Mieterhöhung insgesamt ist aber die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein Voraussetzung.
Terminvereinbarung für die Rechtsberatung: Telefon 030-226260.
Die Aktion Mietpreisüberprüfung gilt auch für Mietprüfungen bei Wiedervermietung.
Hier ist ein anderer Fragebogen – Info 169A auszufüllen,
bei Abschluss eines Mietvertrages vor dem 1.9.2018 noch ein anderer Fragebogen.
bei Abschluss eines Mietvertrages vor dem 1.9.2016 noch ein anderer Fragebogen.
Hier finden Sie den Berliner Mietspiegel als Broschüre der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen:
Berliner Mietspiegel 2019 – Infobroschüre des Senats [PDF].
Weitere Informationen zur Aktion Mietpreisüberprüfung
Wohnungsleerstand gesucht – Mieterverein will Marktentwicklung beobachten
Der Berliner Mieterverein bittet die Berliner Bevölkerung um Hinweise, wo Wohnungen mehr als drei Monate leer stehen. Wohnungssuchende haben es aktuell schwer. Noch immer fehlen Zehntausende Wohnungen. Da ist es nicht nachvollziehbar, warum Wohnraum über Monate leer steht.
Bitte helfen Sie uns bei der Beobachtung des Wohnungsmarktes.
Wir wollen wissen, wo und wie lange Wohnungen leer stehen,
wer sie leer stehen lässt und ob dort irgendwelche Planungen bekannt sind.
Schreiben Sie uns eine E-Mail. Ihre Mail wird umgehend nach Eingang gelöscht.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie
Umfrage unter Mieterinnen und Mietern zur Wohn- und Haushaltssituation
Liebe Mieterin, lieber Mieter,
die Corona-Pandemie hat das Leben vieler Menschen grundlegend verändert. Durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit hat sich die finanzielle Lage der Mieterinnen und Mieter verschlechtert. Der gesetzliche Kündigungsschutz aufgrund pandemiebedingter Zahlungsschwierigkeiten ist längst abgelaufen, obwohl kein Ende der wirtschaftlichen Einbrüche abzusehen ist. Wir wollen gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund (DMB) wissen, wie die Situation der Mieterinnen und Mieter in Berlin und anderswo aktuell aussieht. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Mieterinnen und Mieter daran teilnehmen, damit wir in der öffentlichen Debatte den Mieterinnen und Mietern ein stärkeres Gewicht verleihen können. Hier können Sie den Fragebogen (Weblink: www.surveymonkey.de/r/KMCZX2X) ausfüllen.
Datenschutzhinweis: Die Online-Befragung wird von der Fa. SurveyMonkey durchgeführt. Die Datenschutzerklärung von SurveyMonkey finden Sie am Ende des Fragebogens. Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich für den Zweck verwendet, Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu erhalten. Die Daten werden selbstverständlich nicht weitergegeben. Die Auswertung dieser Fragebögen wird vom Berliner Mieterverein e.V. selbst vorgenommen.
Ihr BMV-Team
Ihre Mitwirkung ist gefragt:
Bitte unterstützen Sie das Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co enteignen“

Im Jahr 1990 verfügte Berlin über rund 500.000 kommunale Wohnungen. Etwa weitere 250.000 Wohnungen befanden sich im Eigentum anderer Gemeinwohlanbieter. Der Schutz vor überbordenden Mieterhöhungen, Kündigungen und Verdrängung war mindestens für rund 45 Prozent aller Mieterhaushalte gegeben.
Doch der Wohnungsmarkt hat sich massiv geändert, auch durch die falsche Privatisierung kommunalen Eigentums. Viele Mieterinnen und Mieter haben diese Änderungen „am eigenen Leib“ spüren müssen. Eine Wende ist dringend erforderlich. Mit dem Berliner Mietendeckel ist ein erster Schritt getan. Doch langfristig braucht es wieder mehr Gemeinwohlanbieter auf dem Wohnungsmarkt. Durch Zukauf und Neubau der kommunalen Unternehmen ist dies nur sehr langsam möglich, wegen der Preisentwicklung, fehlender Grundstücke etc.
Deshalb unterstützt der Berliner Mieterverein die Initiative zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen, die unter Ausnutzung von Marktmacht ihre Aktionäre zu Lasten der Mieterinnen und Mieter bedienen:
Warum der Berliner Mieterverein die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ unterstützt
Bitte unterstützen Sie das Volksbegehren “Deutsche Wohnen und Co enteignen”.
Hier geht es zur Unterschriftenliste
Da Scans, jpg- und PDF-Dateien nicht akzeptiert werden:
Bitte die Unterschriftenliste ausdrucken, unterschreiben und im Original senden
an den Berliner Mieterverein, Spichernstr. 1, 10777 Berlin.

Corona und Mieterberatung: Wir sind für Sie da!
Liebe Ratsuchende, liebe Mitglieder,
im zweiten Lockdown haben wir die Hygienemaßnahmen zu Ihrem und zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen angepasst.
Telefonberatung ist derzeit unsere Standardberatung.
Zur Reduzierung der Kontakte ist die persönliche Beratung auf die zwingend notwendigen Beratungsgespräche beschränkt. Damit folgen wir auch den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Mit einer umfassenden Telefonberatung können Sie kontaktfrei und gut beraten werden.
Bitte vereinbaren Sie über unser Servicetelefon 030-226 260 einen Termin für einen Rückruf. Sie werden dann zur vereinbarten Zeit von unseren beratenden Anwältinnen und Anwälten zurückgerufen und können Ihre Angelegenheit ausführlich besprechen.
Für diese ausführliche Telefonberatung können Sie uns Ihre Unterlagen bitte bis spätestens zwei Tage vor der Beratung per E-Mail (an: unterlagen@berliner-mieterverein.de) zusenden. Bitte geben Sie im Betreff Ihren Nachnamen und Ihre Mitgliedsnummer an und nutzen Sie bei Anhängen die drei gängigen Formate PDF, Officedokumente und JPEG.
Persönliche Beratungen nur in Ausnahmefällen und nach Terminvereinbarung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit nur in Ausnahmefällen persönliche Gespräche in unseren Beratungszentren möglich sind. Dieses Angebot richtet sich an Personen, die eine persönliche Assistenz benötigen oder Dolmetscher mitbringen. Zudem bieten wir Ihnen Termine an, wenn es nicht möglich ist, uns vorab wichtige Unterlagen zu übersenden. Wir freuen uns, wenn Sie ein negatives Testergebnis einer der offiziellen Covid-19-Testzentren mitbringen, welches nicht älter als 6 Stunden ist.
Für alle Beratungen benötigen Sie eine vorherige telefonische Terminvereinbarung. Nur wenn Sie eine persönliche Assistenz benötigen oder einen Dolmetscher mitbringen, ist eine Begleitung möglich. Falls Sie gemeinsam beraten werden wollen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit, die Telefonberatung gemeinsam über die Freisprechanlage Ihres Telefons in Anspruch zu nehmen.
Alle Termine vereinbaren Sie bitte über unser Servicetelefon 030-226 260.
Alle bis jetzt schon vereinbarten persönlichen Beratungstermine bleiben allerdings bestehen. Bitte beachten Sie jedoch unseren Tipp: Sie können auch Ihren bereits vereinbarten Besuch bei uns einfach in einen Telefontermin umbuchen! Sie werden dann zu dem vereinbarten Termin zurückgerufen.
Vorkehrungen für den Gesundheitsschutz
In den Beratungszentren haben wir die erforderlichen Vorkehrungen für den Gesundheitsschutz getroffen. Falls Sie einen Termin für den persönlichen Besuch in der Beratung vereinbart haben, bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:
- Bitte bleiben Sie bei Krankheitssymptomen wie Husten und Fieber oder einer positiven Testung zu Hause und nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung. Bitte bleiben Sie ebenfalls zu Hause und nutzen die telefonische Rechtsberatung, wenn Sie sich haben testen lassen und das Ergebnis noch aussteht.
- Erscheinen Sie bitte pünktlich. Der Zutritt zur Beratungsstelle ist zur Vermeidung von Kontakten erst 5 Minuten vor Ihrem vereinbarten Termin möglich.
- Es ist eine Mund- und Nasenschutzmaske (FFP2 oder medizinische Maske) zu tragen und der Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.
Weitere Beratungsangebote
- Alle „kleinen“ Beratungsstellen, für die wir Räume anderer Träger nutzen, sind vorübergehend geschlossen. Auskünfte erhalten Sie über unser
Servicetelefon 030-226 260. - Telefonische Kurzberatung ohne Terminvereinbarung
montags bis freitags von 13 bis 16 Uhr sowie montags und donnerstags von 17 bis 20 Uhr unter Telefon 030-226 26 152.
Hier ist allerdings keine Einsicht in Unterlagen möglich.
Falls dies erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin für die ausführliche Telefonberatung. - E-Mail-Beratung/schriftliche Anfragen
Ihre E-Mail-Anfrage bitte an unterlagen@berliner-mieterverein.de
oder Ihren Brief an den Berliner Mieterverein, Spichernstraße 1, 10777 Berlin.
Mitglied werden
Bitte nutzen Sie unsere Beitrittsformulare unter: www.berliner-mieterverein.de/beitreten.htm
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter Servicetelefon 030-226 260 gerne zur Verfügung.
Melden Sie sich gerne für Ihre Fragen.
Wir bleiben auch in schwierigen Zeiten im Kontakt.
Vielen Dank.
i.V. Reiner Wild, Geschäftsführer

IBB-Wohnungsmarktbericht 2020: Mieterverein hält Mietendeckel für gerechtfertigt – Neubau von preisgünstigen Wohnungen weiter Mangelware
Der IBB-Wohnungsmarktbericht 2020 spiegelt die Ungleichheiten auf dem Berliner Wohnungsmarkt wieder. Trotz Einkommenssteigerungen in den letzten Jahren ist die Wohnsituation im Hinblick auf die Mietzahlungsfähigkeit weiter problematisch. Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins dazu: „Dies wird sich durch die Folgen der Corona-Pandemie weiter verstärken. Rund 45 Prozent der Berliner Haushalte haben monatlich unter 2.000 Euro zur Verfügung, jeder fünfte Haushalt sogar nur unter 1.300 Euro. Dies belegt einmal mehr, welche wichtige Bedeutung der Mietendeckel erhalten hat.” Weiter fordert er Bundesregierung und Bundestag auf, nun endlich einen wirksamen generellen Schutz vor Umwandlung sicherzustellen. “Die CDU muss ihre Blockade sofort beenden“, fordert Wild.
Housing Action Day am 27.3.2021 in Berlin und vielerorts in Europa: Berliner Mieterverein e.V. mit dabei

„Wir unterstützen den europaweiten Housing Action Day am 27. März 2021“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Die weltweite Pandemie führt in sehr vielen Ländern ohne Mieterschutz und ohne adäquate Sozialtransfers zu katastrophalen Situationen, weil der Wohnungsverlust durch Kündigungen und Räumungen zum Alltag geworden ist.“
Sozialgipfel-Erklärung zum Internationalen Frauentag am 8. März 2021
Nach wie vor sind Frauen in Berlin in vielen Bereichen benachteiligt. Die Corona-Pandemie verschärft diese Benachteiligungen. Darauf macht das Berliner Sozialgipfelbündnis aus Anlass des Internationalen Frauentages am 8. März in einer Erklärung aufmerksam. Das Bündnis besteht aus Gewerkschaften, Sozialverbänden und dem Berliner Mieterverein. Es fordert unter anderem einen Gleichstellungs-Check für die Corona-Politik, die Bekämpfung prekärer Beschäftigung, monatlich 100 Euro Corona-Soforthilfe für benachteiligte Frauen und mehr Schutz vor Gewalt.
Mehr dazu: Sozialgipfel-Erklärung zum Internationalen Frauentag am 8. März 2021
Berliner Mieterverein zu ein Jahr Mietendeckel in Berlin – Mietendeckel ist wertvollster Mieterschutz seit Jahrzehnten, Mietenabsenkung verschafft deutliche Entlastung

„Nach einem Jahr Erfahrungen mit dem Berliner Mietendeckel wird deutlich, dass Senat und Abgeordnetenhaus mit der Einführung einer öffentlich-rechtlichen Mietpreisbegrenzung im Februar 2020 einen riesigen Schritt zur Stärkung des Mieterschutzes gemacht haben, der im Zivilrecht beziehungsweise dem Vergleichsmietensystem kaum denkbar ist“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Dabei geht es weniger um die konkrete Eingriffstiefe, mit der Vermieter in ihren Renditeerwartungen beschränkt werden. Vielmehr zeigt ein öffentlich-rechtliches System, dass Wohnungen keine Ware wie andere sind und dass der Staat wegen des ungleichen Verhältnisses auf angespannten Märkten eine große Verantwortung trägt, um den sozialen Ausgleich zu gewährleisten.“
BMV zur Bilanzkonferenz „Wohnraumoffensive“ der Bundesregierung – Bilanz wird schöngeredet

„Politikverdrossenheit kommt auch daher, dass politisch Verantwortliche ihr Tun viel zu oft schön reden und bei der Bewertung der Problemlagen und dem Ergebnis der vorgenommenen Maßnahmen nicht ehrlich sind. Das mussten wir heute auch bei der Bilanzkonferenz der Bundesregierung zur Wohnraumoffensive zur Kenntnis nehmen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Mehr dazu: BMV zur Bilanzkonferenz „Wohnraumoffensive“ der Bundesregierung – Bilanz wird schöngeredet
Wohnraumoffensive der Bundesregierung – Neue Kampagne fordert bundesweiten Mietenstopp für sechs Jahre – Auftakt der Kampagne „Mietenstopp! Denn dein Zuhause steht auf dem Spiel
“Wir unterstützen die heute gestartete bundesweite Kampagne für einen sechsjährigen Mietenstopp“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Die sinkenden Mieten in Berlin zeigen, dass Politik durchaus dafür sorgen kann, dass die Marktanspannung zugunsten von Mietern und Mieterinnen abgefedert werden kann.“ Die Kampagne wurde heute von sechs Vertreterinnen und Vertretern (Deutscher Mieterbund, Deutscher Gewerkschaftsbund, Paritätischer Gesamtverband, 23 Häuser sagen NEIN (Berlin), #ausspekuliert (München) und Recht auf Stadt (Köln) der Öffentlichkeit vorgestellt.
Mieterverein fordert Änderung der Heizkosten- und Warmwasserkostenabrechnung:
CO2-Bepreisung kostet Berliner Mieter 43 Millionen Euro im Jahr 2021

„Die ab 1.1.21 geltende CO2-Bepreisung für fossile Energieträger wie Gas und Öl taugt in vermieteten Wohngebäuden nichts für den Klimaschutz, denn die erwünschte Anreizwirkung für Vermieter in Investitionen zur Energieeinsparung verpufft, weil nach aktuell gültigem Recht der Mieter die höheren Energiepreise aufgrund der CO2-Bepreisung zahlen muss“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Das ist klimapolitischer Unfug, den die Mieter teuer bezahlen müssen. Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend die Betriebskostenverordnung zu ändern und die Last der CO2-Bepreisung bei den Vermietern anzusiedeln, denn nur sie können den Energieverbrauch nachhaltig durch Veränderungen an Gebäude und Heizanlage verringern.“
Zweite Stufe des Mietendeckels tritt in Kraft: Mietenabsenkung entlastet 365.000 Haushalte
Foto: Nils Richter„Es ist ein Glücksfall für die Berliner Mieterschaft, dass wir in Anbetracht der wirtschaftlichen Krise aufgrund der COVID 19-Pandemie hier einen Mietendeckel haben“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Auch die zweite Stufe des Mietendeckels, die Absenkung der Miete bei rund 365.000 Mietverhältnissen, ist sachgerecht, vertretbar und sinnvoll.“ Die Mietsenkungen werden vorrangig bei Mietverträgen, die in den letzten 5 bis 6 Jahren abgeschlossen wurden und in modernisierten Wohnungen eintreten.
Mehr dazu: Zweite Stufe des Mietendeckels tritt heute in Kraft – Mietenabsenkung entlastet 365.000 Haushalte
Berliner Sozialgipfel fordert gerechte Krisenpolitik

Das Berliner Sozialgipfelbündnis aus Gewerkschaften, Sozialverbänden und Mieterverein fordert von Senat und Abgeordnetenhaus bei den anstehenden Beratungen zu den Nachtragshaushalten 2020/2021 eine sozial gerechte und zukunftsorientierte Krisenpolitik. Dazu legt das Bündnis die gemeinsame Erklärung „Mit Solidarität durch die Krise“ vor. Auch in Berlin müsse die Pandemie schnell wieder beherrscht werden, dazu sei mehr gesellschaftliche Solidarität erforderlich. Die Lasten der Krise müssten gerecht verteilt werden.
Zur Erklärung des Berliner Sozialgipfes
Umwandlungsverbot und Baulandmobilisierungsgesetz:
Mieterverein fordert von Bundeskanzlerin Merkel Einlösung der Wohngipfel-Versprechen

Mit einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel appelliert der Berliner Mieterverein (BMV) nachdrücklich an eine konsequente Umsetzung der Wohngipfel-Beschlüsse von 2018. Die beim Wohngipfel versprochene Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen komme mit dem Gesetzentwurf nicht wirklich voran. Damals hieß es, Ausnahmen vom der Umwandlungsbeschränkung sollten nur in Einzelfällen geltend gemacht werden können. Doch der Gesetzentwurf sieht Anderes vor. „Der kommunale Genehmigungsvorbehalt ähnelt dem berühmten Schweizer Käse aus Emmental“, so Wild.
Mietendeckel auch in Katalonien: Mietendeckel findet im katalanischen Parlament Mehrheit
„Wir gratulieren zur Verabschiedung des Mietendeckels am 10. September 2020 im katalanischen Parlament“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Das Parlament hat einen Mietendeckel für 60 katalanische Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt und mehr als 20.000 Einwohnern beschlossen. Der Deckel ähnelt stark dem Berliner Mietendeckel. Er gilt zunächst für ein Jahr. Dann müssen die betroffenen Gemeinden einer Fortführung zustimmen.
Mehr dazu: Mietendeckel auch in Katalonien – Mietendeckel findet im katalanischen Parlament Mehrheit
Ein Jahr Mieterhöhungsstopp durch Mietendeckel
„Der Mietendeckel bringt eine spürbare Entlastung für alle Mieter in Berlin“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Zum Mietendeckel gab es schlicht keine Alternative. Mieterhöhungen sind nur vereinzelt seit 18. Juni 2019, dem vom Berliner Senat festgelegten Stichtag für den vorübergehenden Mietenstopp, umgesetzt worden, auch nicht mittels Modernisierung.“ Nach Schätzung des Mietervereins halten sich Vermieter zu 95 % an das gesetzliche Verbot beziehungsweise halten sich mit Modernisierungen zurück. Das hat zu einer Entlastung für Mieter geführt, die im Hinblick auf die sozialen Folgen der Corona-Pandemie von sehr hohem Wert ist.
Mehr dazu: Ein Jahr Mieterhöhungsstopp durch Mietendeckel

Keine Verlängerung der Kündigungssperrfrist wegen Corona bedingter Mietschulden:
Bundesregierung lässt Mieterinnen und Mieter im Regen stehen
„Die Bundesregierung nimmt Mietern und Mieterinnen trotz erwarteter Rezession und Einkommenseinbußen für Millionen Haushalte die Sicherheit, wegen Corona bedingter Mietzahlungsschwierigkeiten nicht gekündigt werden zu können“, kritisierte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Das ist zutiefst unsozial und unsolidarisch.“
Nach der jetzigen Rechtslage dürfen Vermieter für Corona-bedingte Mietschulden aus den Monaten April bis Juni 2020 bis zum 30.6.22 keine Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen. Durch eine Rechtsverordnung hätte die Bundesregierung diese 3-Monatsregelung verlängern können. Die Ermächtigung dazu liegt vor, soll aber vor allem auf Betreiben der CDU nicht genutzt werden.
Corona-Pandemie: Was Mieterinnen und Mieter wissen müssen
Der Berliner Mieterverein beantwortet mit einem neuen Infoblatt wichtige Fragen rund um das Thema Corona und Miete. Die Klärung des jeweiligen Einzelfalles sollte aber der Rechtsberatung vorbehalten sein.
- Corona-Ansteckungsfahr in Wohnung/Mehrfamilienhaus und behördliche Auflagen
- Mietzahlungsschwierigkeiten und Kündigungsrisiken
- Umzüge und Mietvertrag
- Mängel und Mietminderung
Mehr dazu: Corona-Pandemie: Was Mieterinnen und Mieter wissen müssen
Für einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik!
Ein Jahr nach dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt hat sich auf den Wohnungsmärkten in Deutschland nichts geändert: Mehr als eine Million bezahlbare Mietwohnungen fehlen, der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft weiter. Die Mieten haben Rekordniveau erreicht, die Wohnkostenbelastung liegt für Einpersonenhaushalte bei 34 Prozent, für einkommensschwächere Haushalte bei 46 Prozent. Wohnen ist zum Armutsrisiko geworden. Die Angst vor Mietsteigerungen, Verdrängung und Kündigung wächst. Rund 650.000 Menschen sind wohnungslos.
Das am 12.9.2019 neu gegründete Bündnis „Wohnen ist Menschenrecht“ schlägt Alarm und fordert einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik. Gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund (DMB), der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW), dem Freien Zusammenschluss der Student*innenschaften (FZS), Attac Deutschland, der Berliner Initiative Bizim Kiez, dem Münchner Bündnis #ausspekuliert, den Netzwerken Mietentscheid Frankfurt und Mieten & Wohnen sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) werden wir in den kommenden Monaten um Unterstützung werben und unsere Forderungen in eine breite Öffentlichkeit tragen.
Ziel des Bündnisses „Wohnen ist Menschenrecht“ ist, gemeinsam gegen Spaltung, Verdrängung und Wohnungslosigkeit und für bezahlbaren Wohnraum für alle, statt mehr Rendite für wenige, zu kämpfen. Statt untauglicher wohnungspolitischer Gesetzesvorhaben wie Baukindergeld oder Sonder-AfA für den Mietwohnungsneubau oder mietrechtlicher Korrekturen homöopathischen Ausmaßes muss die Bundesregierung endlich umsteuern und eine Politik für Mieter und Wohnungssuchende machen.
Die Initiative unterstützen sowie mehr Infos auf www.menschenrecht-wohnen.org
Presseerklärung des Aktionsbündnisses:
Für einen radikalen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik!
Berliner Hausgemeinschaften erklären Milieuschutz, Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarung
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Inhalt laden: Berliner Hausgemeinschaften erklären Milieuschutz, Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarung
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot:
https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/soziale-sicherung/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-hartz-iv/av-wohnen/zwei-uebersicht-berliner-mieterorganisationen.pdf
20.04.2021