Aktuell
Anfang Oktober: Umstellung unserer EDV
Liebe Mitglieder,
Anfang Oktober 2025 haben wir eine neue Software eingeführt. Die Umstellung umfasst alle Vorgänge von der Mitgliederverwaltung und Beratung in den Beratungszentren bis zur Bearbeitung Ihrer Anliegen durch die Rechtsberater:innen in unserer Geschäftsstelle.
Dadurch kommt es derzeit zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen in der Bearbeitung.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld!
Das BMV-Team arbeiten mit vollem Einsatz daran, Ihnen schnellstmöglich wieder den gewohnten Service bieten zu können.
Vielen Dank!
Sie finden hier aktuelle Informationen zu:
Bündnis Wohnungsnot durch Umwandlung und Eigenbedarfskündigung stoppen! Bundesweite Konferenz gegen Verdrängung fordert entschlossenes Handeln der Bundesregierung
Knapp 400 Mieter:innen, Baustadträt:innen, Landes- und Bundespolitiker:innen sowie Vertreter:innen zahlreicher Initiativen und Mietervereine aus dem gesamten Bundesgebiet kommen am Freitag, den 14. November in Berlin in der Skatehalle auf dem Friedrichshainer RAW-Gelände zur Konferenz des Bündnisprojekts Wohnungsnot stoppen! zusammen.
Weitere Infos unter: Bündnis Wohnungsnot durch Umwandlung und Eigenbedarfskündigung stoppen!
Berlin, den 11.11.2025
Mietenreport 2025 des Deutschen Mieterbundes Wohnungskrise erreicht die Mitte der Gesellschaft und zeigt sich in Berlin wie durch ein Brennglas
Der neue Mietenreport 2025 des Deutschen Mieterbundes zeigt: Die Wohnungsnot in Deutschland hat sich weiter verschärft und trifft längst nicht mehr nur einkommensschwächere Haushalte oder Großstädte. Fast ein Drittel der Mieter:innen sorgt sich bundesweit, die eigene Miete künftig nicht mehr zahlen zu können. „In Berlin zeigte sich die Wohnungskrise besonders deutlich, wo fast 60 Prozent der Berliner:innen in die Einkommensgrenzen des Wohnberechtigungsschein fallen“, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, „damit hat die Wohnungskrise in Berlin schon seit Jahren auch Haushalte mit mittleren Einkommen erreicht.“
Weitere Infos unter: Mietenreport 2025 des Deutschen Mieterbundes
Berlin, den 06.11.2025
Berliner Mieterverein fordert die Verlängerung der Landesverordnungen: Ohne Landesverordnungen kein Schutz vor Umwandlung und über-höhten Mieten in Berlin
Nachdem der Bundesgesetzgeber bereits im Juli die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre beschlossen hat, wurde in der vergangenen Woche im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung auch § 250 BauGB bis 2030 verlängert. Damit wurde im Bund die Grundlage geschaffen, damit die Länder einen umfassenden Genehmigungsvorbehalt für Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen regeln können.
Weitere Infos unter: Berliner Mieterverein fordert die Verlängerung der Landesverordnungen
Berlin, den 04.11.2025
Neue Studie zur möblierten Kurzzeitvermietung Möblierte Kurzzeitvermietung außer Kontrolle – Berliner Mieterverein fordert gemeinwohlorientierte Regulierung
„Die möblierte Kurzzeitvermietung ist in Berlin nicht mehr zu bändigen und muss endlich an die kurze Leine genommen werden. Dafür braucht es öffentliche Kontrolle“, fordert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Anlass ist die neue Studie des Instituts für Soziale Stadtentwicklung Potsdam/Berlin (IFSS), die der BMV in Auftrag gegeben hat.
Weitere Infos unter: Neue Studie zur möblierten Kurzzeitvermietung
Berlin, den 29.10.2025
Berlinweit erster Bußgeldbescheid wegen Mietpreisüberhöhung rechtskräftig: Gegen überhöhte Mieten hilft nicht nur allein das Mietrecht
„Wir freuen uns, dass die betroffene Mieterin nun ihre weit überhöhten Mietzahlungen von über 22.000 Euro zurückfordern kann, sofern sie dies beim Wohnungsamt beantragt“, freut sich der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Sebastian Bartels, über den rechtskräftigen Bußgeldbescheid des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg. Genauso erfreut ist der BMV darüber, dass die bezirklichen Wohnungsämter trotz ihrer teilweise sehr angespannten Personalsituation offensichtlich sehr gründlich Verstöße gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) ermitteln und auch ahnden. „Das wird sich bei derart dreisten Vermietenden schnell herumsprechen“, vermutet der BMV-Geschäftsführer. Der BMV ermuntert daher alle Mietenden, bei Verdacht auf massive Mietüberhöhungen nicht nur die Mietpreisbremse zu ziehen, sondern sich an das Wohnungsamt des für sie zuständigen Bezirksamts zu wenden.
Weitere Infos unter: Berlinweit erster Bußgeldbescheid wegen Mietpreisüberhöhung rechtskräftig
Berlin, den 10.10.2025
Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Ruth Carcassonne (Berlin-Mariendorf) –
Jasmina Rühl (Berlin-Schöneberg) –
Knut Unger (MV Witten) –
Sebastian Bartels (BMV)
Weitere Infos unter: Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Berlin, 7.2.2024 und 8.2.2024
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Senat zahlt Mitgliedsbeiträge im Mieterverein für Leistungsberechtigte
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot
11.11.2025




