Mietrecht

 Leitsätze des BGH

Leitsätze des BGH zur Wohnraummiete seit 1. Januar 2002

Seit dem 1.1.2002 ist auch in Wohnraummietsachen die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) möglich. In den Revisionsverfahren werden Entscheidungen der Landgerichte (beziehungsweise Oberlandesgerichte) überprüft. Die Revisionsentscheidungen des BGH sind Leitentscheidungen.
Sie binden die mit Mietsachen befassten Amts-, Land- und Oberlandesgerichte.

Die nach Jahrgängen sortierte - chronologische - Übersicht wird laufend aktualisiert.

Der Wortlaut der jeweiligen Entscheidung kann unter Angabe des Aktenzeichens auch im Internet unter www.bundesgerichtshof.de nachgelesen werden.

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