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Mietrecht |
Leitsätze des BGH |
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04/11 Drittmittelabzug Die besondere Mietobergrenze für Wohnungen in geförderten ModInst-Wohnhäusern schließt das Recht des Vermieters nicht aus, Zustimmung zur Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen; die staatliche Förderung wirkt zugunsten des Mieters, nicht aber zu Lasten des Vermieters. BGH v. 19.1.2011 - VIII ZR 12/10 - WuM 11, 165 zurück zur |
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