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Mietrecht |
Leitsätze des BGH |
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33/03 Räumungsvollstreckung |
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Aus einem Räumungstitel gegen den Mieter einer Wohnung kann der Gläubiger nicht gegen einen im Titel nicht aufgeführten Dritten vollstrecken, wenn dieser Mitbesitzer ist. |
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BGH v. 25.6.2004 - IXa ZB 29/04 - |
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WM 04, 555; ZMR 04, 738; NZM 04, 701; NJW 04, 3041 |
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Die Gerichtsvollzieherin lehnte die Durchführung der Räumungsvollstreckung ab. Begründung: Es gab einen Räumungstitel gegen die Mieterin der Wohnung, aber keinen gegen deren Ehemann, der nicht Mieter war, aber in der Wohnung zusammen mit seiner Frau lebte. Der BGH bestätigte das Verhalten der Gerichtsvollzieherin: |
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