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Mietrecht |
Mietrechtliche Mitteilungen |
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MM 2002, Seite 98 Mietspiegel |
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§§ 558 ff. BGB Leitsätze: LG Berlin, Urteil vom 23.11.01 - 65 S 56/01 -
… Die Merkmalgruppe 2 (Küche) ist - ebenfalls mit dem Amtsgericht - negativ zu bewerten. Unstreitig wurde die Wohnung weder mit einer Spüle noch mit einem Herd mitvermietet. Dass die Küche vor Anmietung durch die Beklagten über eine Spüle und einen Herd verfügt hat, diese Gegenstände aber auf Wunsch der Beklagten herausgenommen wurden, ist insoweit unerheblich und führt insbesondere nicht zur Annahme einer positiven Merkmalgruppe. … … Darüber hinaus ist für das Sondermerkmal Gartennutzung ein Zuschlag von 0,22 DM pro Quadratmeter zu gewähren. Die Möglichkeit der Gartennutzung erhöht nämlich für sich allein bereits den Wohnwert bzw. die ortsübliche Vergleichsmiete für eine derartige Wohnung, unabhängig davon, ob die Nutzung dieses Gartens entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Die im Mietvertrag für die Nutzung des Gartens vorgesehenen 12 DM sind insoweit lediglich Kalkulationsgrundlage. Für die Begründung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist dieser Betrag von 12 DM jedoch zunächst außer Ansatz zu lassen und stattdessen der im Mietspiegel vorgesehene Sonderzuschlag von 0,22 DM pro Quadratmeter in die Berechnung einzustellen. Von dem ermittelten Betrag sind jedoch dann die von den Parteien vereinbarten 12 DM für die Gartennutzung abzuziehen. … Mitgeteilt von RA Daniel Friedrichs |
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