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Die Klimakatastrophe, der zunehmende Kampf um knappe Ressourcen und eine Verschärfung der lokalen und globalen Spaltung in Armut und Reichtum haben Klimaschutzpolitik regional, bundesweit und auf Ebene der weltweiten zwischenstaatlichen Beziehungen zu einem Thema erster Ordnung gemacht. In den meisten Industriestaaten wächst zu Recht das Bewusstsein, dass die Lösung der globalen Probleme auch ein radikales Umsteuern der Lebens- und Wirtschaftsweise auf lokaler Ebene erfordert. Dabei spielen unsere Häuser und Wohnungen als Knotenpunkte im Verbrauch von Ressourcen eine herausragende Rolle.

Im Zusammenhang mit dem Erreichen der Klimaschutzziele im Mietwohngebäudebestand sind insbesondere Eigentümer und Vermieter, die Mieter und der Staat gefragt. Beteiligt sind aber auch die Energieproduzenten, die Versorgungsunternehmen, die entsprechenden Gerätehersteller, die Bauwirtschaft und das Handwerk.

Rund 40 Prozent der Endenergie in Deutschland wird für Heizwärme (Raumwärme und Warmwasseraufbereitung) verbraucht, weit überwiegend von privaten Haushalten. Sollen die nationalen Klimaschutzziele erfolgreich sein, müssen massive Investitionen der Wohnungswirtschaft in Energieeinsparung und Ersatz durch erneuerbare Energien erfolgen, die zu einer erheblichen Wohnkostenmehrbelastung der Mieter führen können. Ob Wärmeschutz oder Austausch von Heizanlagen, alle Maßnahmen ziehen in der Regel erhebliche Mietpreissteigerungen nach sich, die zumindest kurz- und mittelfristig nicht durch entsprechende Heizkostensenkungen kompensiert werden können. Der BMV fordert zum Zwecke verstärkter Energieeinsparung und CO2-Vermeidung:
Die Klimaschutzkosten sind fair zwischen Mietern, Vermietern und Staat zu teilen.
Mieterhaushalte mit geringem Einkommen (z.B. Wohngeldempfänger) müssen finanziell entlastet werden.
Die Mieterhöhungsmöglichkeit muss auf ein für Mieter wirtschaftliches Verhältnis zur Heizkosteneinsparung begrenzt werden. Dabei soll maßgeblich sein, in welchem Umfang Endenergie im Wohngebäude nachweislich gespart wird.
Nur wenn diese Prämissen erfüllt sind, kann eine Akzeptanz der Mieter für Klimaschutzmaßnahmen in Wohngebäuden erwartet werden.

Zu finden Sie das Vortragsskript „Klimaschutzmaßnahmen im Wohnungsbestand – Interessenkonflikt zwischen Mietern und Eigentümern? - Wirtschaftlichkeit von Energieeinsparmaßnahmen im Wohnungsbestand“des stellvertretenden Hauptgeschäftführers des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, vom 22. November 2008 als Download.



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