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Pressemitteilung Nr. 9/09 Senatszahlen untauglich als Grundlage für verantwortliche Wohnungspolitik
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Die offiziellen Senatszahlen über einen Leerstand von 108.000 Wohnungen in Berlin sind in höchstem Maße fragwürdig und untauglich als Grundlage für eine verantwortliche Wohnungspolitik. Das ist das Ergebnis einer heute vom Berliner Mieterverein e.V. vorgestellten Leerstandsuntersuchung. Die 1.389 dem Berliner Mieterverein e.V. über Internet oder per Fragebogen benannten Leerstandsfälle hatten weit überwiegend einen Fehler, Mängel oder sonstige Nachteile, die zu einer Unvermietbarkeit führen. Solche Wohnungen sind am Wohnungsmarkt faktisch nicht verfügbar und können deswegen auch nicht als vermietbare Leerstandsobjekte gewertet werden. Auch auf einem angespannten Wohnungsmarkt würden solche Wohnungen nicht nachgefragt. "Die Leerstandsstatistik des Senats ist kein Beweis für eine nachhaltig entspannte Marktlage und erst Recht keine Rechtfertigung für die Abschaffung rechtlicher Schutzinstrumente gegen überzogene Neuvermietungsmieten", so der Vorsitzende des Berliner Mieterverein e.V., Dr. Franz-Georg Rips. Die offiziellen Zahlen sind, wenn sie weiter zur Rechtfertigung verwandt werden sollen, dringend einer wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen. "Es ist absolut unerträglich, dass man über die Anzahl der in Berlin gehaltenen Mastschweine gesicherte statistische Werte hat, bei den essentiellen Wohnungsmarktdaten aber im Trüben fischt", kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V., Hartmann Vetter. Die Hauptgründe für den Leerstand sind mit 30,3 % der Zustand des Hauses oder der Wohnung und mit 13,2 % die zu hohe Mietforderung, siehe Von den 1.389 ausgewerteten Leerständen stehen 4,9 % bis zu 6 Monaten leer, 14,0 % bis 12 Monate, weitere 25,9 % bis zu 2 Jahre und 55,1 % mehr als 2 Jahre leer, siehe Nach offiziellen Senatszahlen beträgt der Leerstand von Wohnungen per 1. Juli 2008:
Diese Zahlen sind aufgrund einer Stromzähleranalyse ermittelt worden. Vattenfall hat die diesbezüglichen Daten zur Verfügung gestellt. Gezählt wurden alle Stromzähler in Wohnungen, für die ein vertragsloser Zustand besteht. Hier wird von einem rechtlichen Leerstand ausgegangen, d.h. die Wohnung gilt als nicht vermietet. Die Untersuchung des Berliner Mieterverein e.V. belegt, dass diese Zahlen keinen wohnungspolitischen Wert haben. Deswegen wird der Senat aufgefordert, sich der Diskussion über mietpreisbegrenzende Maßnahmen bei Neuvermietungen zu stellen. Die Rechtsprechung entzieht den vorhandenen rechtlichen Bestimmungen (§5 WiStG, ZweckentfremdungsverbotVO) den Boden, indem die Mangellage, die Voraussetzung für die Anwendung dieser Vorschriften ist, mit Hinweis auf den hohen Leerstand verneint wird. Einzelne Beispiele: Beispiel 1: Anschrift: Kopischstraße 1, Kreuzberg, Bergmannkiez Beispiel 2: Anschrift: Richard-Sorge-Straße 67, Friedrichshain Beispiel 3: Anschrift: Am Hegewinkel 3, 3 A, 3 B, 5, 5 A, 5 B, 7, 7A, 7 B in Zehlendorf, Ortsteil Dahlem Beispiel 4: Anschrift: Warschauer Str. 58 a, 59 a, 59, 60, 61, Friedrichshain Beispiel 5: Anschrift: Charlottenburger Ufer 15, Charlottenburg Beispiel 6: Anschrift: Odenwaldstr. 1 / Stubenrauchstr. 69 ; 12161 Berlin Rückfragen: Telefon 030 - 226 26 118 |
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