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Pressemitteilung  Nr. 09/08
10.10.2008

Wohnkostenübernahme für ALG II-Empfänger:
Berliner Mieterverein verlangt Erhöhung der Richtwerte zur Angemessenheit

Die in der AV Wohnen 2005 festgelegten Richtwerte für Angemessenheit fangen die Erhöhungen für Energiepreise und Mieten nur noch unzureichend auf und müssen auch wegen der zu erwartenden Steigerungen in den kommenden Jahren jetzt sachgerecht angepasst werden, dies fordert der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Die Forderung ist das Ergebnis von Modellrechnungen auf Basis des Berliner Mietspiegels 2007, die der Verein durchführte. (siehe www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0908/090820.htm)

Eine vollständige Mietkostenübernahme kann vielfach nicht mehr stattfinden, weil
roter punkt die Richtwerte jetzt mehr als drei Jahre alt sind, sie basieren auf Mieten des Berliner Mietspiegels 2005 (Stichtag 1.10.2004) und auf Betriebskosten aus dem Abrechnungsjahr 2003,
roter punkt die Nettokaltmieten seit 2004 um ca. 9 bis 12 Prozent durchschnittlich gestiegen sind und
roter punkt die Energiepreise für Öl und Gas seit 2004 um 35 Prozent gestiegen sind, so die Analyse aus den dem Berliner Mieterverein vorliegenden Heizkostenabrechnungen. Die Mieter einer 75 Quadratmeter großen Wohnung mussten im Jahre 2007 im Durchschnitt (alle Energieträger bzw. Versorgungsarten) rund 200,- Euro mehr gegenüber 2004 für Heiz- und Warmwasserkosten aufbringen.

Der Berliner Mieterverein sieht bei unveränderten Richtwerten folgende Probleme entstehen:
In Anbetracht der Miet- und Energiekostensteigerungen wirkt das System der Wohnkostenübernahme segregationsfördernd. Für ALG II-Empfänger steht zunehmend nur noch Wohnraum in einfachen Wohnlagen zur Verfügung. Die von der Wohnungsgröße unabhängigen Richtwerte waren 2005 für alle Wohnungsarten angemessen kalkuliert. Durch die Miet- und Energiekostensteigerungen sind Mieten für Altbauwohnungen, die grundsätzlich bei gleicher Raumzahl über mehr Quadratmeter verfügen, jedoch nicht mehr angemessen im Sinne der AV Wohnen. Dies betrifft insbesondere Familien. Da sich Altbauwohnungen zum großen Teil im innerstädtischen Bereich befinden, unterstützt die Wohnkostenübernahme ohne Anpassung der Richtwerte den Trend, Familien in die Stadtrandgebiete zu verdrängen, befürchtet Wild.

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