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Pressemitteilung  Nr. 08/05
4.8.2005

Graffitibeseitigungskosten nicht auf Mieter umlegen

Die Forderung des Vereins Nofitti, die Kosten für die Entfernung von Graffiti auf die Mieter umzulegen, weist der Berliner Mieterverein e.V., Landesverband Berlin im Deutschen Mieterbund, zurück. Dies sei systemwidrig und rechtlich unzulässig und führe zu weiterem Anstieg der Nebenkosten, die schon heute vielfach die Schmerzgrenze überschritten hätten, so der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. Hartmann Vetter.

Grundsätzlich dürfen nach dem bestehenden Umlagesystem nur solche Nebenkosten des Wohnens auf die Mieter umgelegt werden, die auch durch die Nutzung der Wohnung entstehen und verursacht werden. Maßnahmen zur Erhaltung der Mietsache und notwendige Reparaturen sind dagegen eindeutig Sache des Vermieters. Die Finanzierung erfolgt mit den Mieteinnahmen aus der Grundmiete. Mieter haben keinen Einfluss darauf, welche Gebäude sich Graffiti-Sprayer aussuchen. Sie sind auch nicht an der Entscheidung beteiligt, ob Graffiti beseitigt werden oder nicht.

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