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Pressemitteilung  Nr. 9 / 04
25.5.2004

GSW-Verkauf: Mieterinteressen müssen gewahrt bleiben
Berliner Mieterverein fordert Offenlegung des Vertrages

"Nur wenn der Vertrag mit dem Investor offen gelegt wird, kann beurteilt werden, ob die Interessen der Mieter wirklich gewahrt werden. Daher fordern wir nachdrücklich eine Einsicht in die entsprechenden Passagen des Vertrages, bevor unterschrieben wird." Diese Forderung erhob der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. Hartmann Vetter anlässlich der Senatsentscheidung, die GSW an Cerberus zu verkaufen. Zu den wesentlichen Eckpunkten, die mit Sanktionen vertraglich zu versehen sind, gehören:

1. Nachhaltige Bewirtschaftung sicherstellen
Der Erwerber muss sich vertraglich verpflichten, die Grundstücke langfristig ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Wertsichernde Instandhaltung ist sicherzustellen.

2. Keine Modernisierung gegen die Mieter
Etwaige Modernisierungen sind mit Mietervertretungen abzustimmen.
Modernisierungen dürfen nicht zu Mietervertreibung führen.

3. Keine Kündigung wegen Eigenbedarf und Hinderung wirtschaftlicher Verwertung
Der Erwerber ist zu verpflichten, den Mietern gegenüber auf eine Kündigung wegen Eigenbedarf und Hinderung wirtschaftlicher Verwertung zu verzichten. Diese Verpflichtung ist auch jedem nachfolgenden Erwerber aufzuerlegen.

4. Mietvertragliche Absicherung der Mieter
Der Mieterschutz ist den Mietern einzelvertraglich als Ergänzung des Mietvertrages zuzusichern. Nur durch eine Mietvertragsergänzung sind die Mieter dauerhaft und individuell geschützt auch gegenüber einem möglichen Nacherwerber.

5. Privatisierung an Mieter hat Vorrang
Wenn Wohnungen weiterveräußert werden, so sind sie den Mietern vorrangig zu Sonderkonditionen anzubieten.

Rückfragen an Tel. 226 26 118

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