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Pressemitteilung Nr. 9 / 04
25.5.2004
GSW-Verkauf: Mieterinteressen müssen gewahrt bleiben
Berliner Mieterverein fordert Offenlegung des Vertrages
"Nur wenn der Vertrag mit dem Investor offen gelegt wird, kann beurteilt
werden, ob die Interessen der Mieter wirklich gewahrt werden. Daher
fordern wir nachdrücklich eine Einsicht in die entsprechenden Passagen
des Vertrages, bevor unterschrieben wird." Diese Forderung erhob der
Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. Hartmann Vetter
anlässlich der Senatsentscheidung, die GSW an Cerberus zu verkaufen.
Zu den wesentlichen Eckpunkten, die mit Sanktionen vertraglich zu
versehen sind, gehören:
1. Nachhaltige Bewirtschaftung sicherstellen
Der Erwerber muss sich vertraglich verpflichten, die Grundstücke
langfristig ordnungsgemäß zu bewirtschaften.
Wertsichernde Instandhaltung ist sicherzustellen.
2. Keine Modernisierung gegen die Mieter
Etwaige Modernisierungen sind mit Mietervertretungen abzustimmen.
Modernisierungen dürfen nicht zu Mietervertreibung führen.
3. Keine Kündigung wegen Eigenbedarf und Hinderung wirtschaftlicher
Verwertung
Der Erwerber ist zu verpflichten, den Mietern gegenüber auf eine
Kündigung wegen Eigenbedarf und Hinderung wirtschaftlicher Verwertung zu
verzichten. Diese Verpflichtung ist auch jedem nachfolgenden Erwerber
aufzuerlegen.
4. Mietvertragliche Absicherung der Mieter
Der Mieterschutz ist den Mietern einzelvertraglich als Ergänzung des
Mietvertrages zuzusichern. Nur durch eine Mietvertragsergänzung sind die
Mieter dauerhaft und individuell geschützt auch gegenüber einem
möglichen Nacherwerber.
5. Privatisierung an Mieter hat Vorrang
Wenn Wohnungen weiterveräußert werden, so sind sie den Mietern vorrangig
zu Sonderkonditionen anzubieten.
Rückfragen an Tel. 226 26 118
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