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Pressemitteilung Nr. 6 / 04
11.5.2004
Wohnungsgröße nachmessen kann sich lohnen –
Ein Tipp vom Berliner Mieterverein
Ist die Wohnung tatsächlich um mehr als 10 Prozent kleiner als vereinbart, so
kann die Miete entsprechend gemindert und zuviel gezahlte Miete bis zu
drei Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. Das entschied nach
Mitteilung des Berliner Mieterverein e.V. der Bundesgerichtshof, BGH
VIII ZR 133/03 vom 24.3.04. Die Rückforderungen können dabei leicht in
die Tausende gehen. Es lohnt sich also nachzumessen. Mitglieder des
Berliner Mieterverein können kostengünstig (ab 80 Euro) Architekten mit
einem Wohnflächenaufmaß beauftragen. Stellt sich dabei eine
Flächenabweichung von mehr als 10 Prozent heraus, so macht der Berliner
Mieterverein für seine Mitglieder den Rückzahlungsanspruch auch gleich
geltend. Damit amortisiert sich der Mitgliedsbeitrag für viele Jahre.
Dies ist eines von vielen Beispielen, warum sich die Mitgliedschaft in
Berlins größter und leistungsstärkster Mieterorganisation lohnt, betont
Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter.
Rückfragen: Telefon 226 26 118
Das Urteil im Wortlaut: www.bundesgerichtshof.de
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